Oldenburg - Geduld bringt Rosen, heißt ein Sprichwort. Für Blumenhändler Knut Hoppe scheint seine Ausdauer im Ringen um die seit langem geplante Betriebserweiterung nun zu einem Ergebnis zu führen: Die Stadtverwaltung hat ihm einen Lösungsweg aufgezeigt, wie er sein Ladengeschäft mit Verkaufsgewächshäusern an der Eichenstraße auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern ausdehnen kann. Möglich macht’s ein vorhabenbezogener Bebauungsplan. In dieser Woche fand ein „konstruktives Auftaktgespräch“ statt, berichtete Baudezernentin Gabriele Nießen.
Nießen räumt ein, dass diese Lösung in ihrem Volumen über das hinausgeht, was der neue Bebauungsplan W-801 für die Eichenstraße vorsieht. Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen machten alle Fraktionen am Donnerstagabend deutlich, dass sie dem Bebauungsplan zustimmen, wenn gleichzeitig auch die Sonderregelung für die Hoppe’sche Betriebserweiterung auf den Weg gebracht wird. Die Vorgaben lassen eigentlich nur eine Erweiterung der Verkaufsflächen um zehn Prozent bis zu einer Höchstgrenze von 800 Quadratmetern zu. Die derzeit genehmigte Verkaufsfläche für Hoppes Fachmarkt für Blumen und Pflanzen beträgt laut Stadtverwaltung aber nur 408,5 Quadratmeter, Hoppe spricht von 510 Quadratmetern. Auch mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes, das sich derzeit in der Diskussion befindet, sei die Ausnahmeregelung nicht konform, erklärte Nießen.
Um die Erweiterung seines Betriebes kämpft Knut Hoppe schon seit 2010. Damals hatte er eine Baugenehmigung für eine Expansion auf eine Verkaufsfläche von 1250 Quadratmetern bereits in der Tasche – drei Monate später erließ die Stadt eine Veränderungssperre, die bis Dezember 2014 Bestand hatte. Nach drei Jahren erlosch die Gültigkeit der Baugenehmigung. Einen Antrag auf Verlängerung lehnte die Stadt ab, so Hoppe. Weil sein Widerspruch ebenfalls negativ beschieden wurde, hat der Blumenhändler Klage eingereicht.
Hoppe würde am liebsten einen neuen Bauantrag über 800 Quadratmeter einreichen oder eine auf dieses Maß reduzierte Verlängerung der alten Baugenehmigung bekommen. Aus verständlichen Gründen: Denn die Kosten für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan – dabei geht es um eine fünfstellige Summe – müsste er als Initiator selber tragen. Welchen Weg er geht, will er in den nächsten Tagen entscheiden.
Der Bauausschuss empfahl einstimmig, den neuen Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Die Stadt will damit an der Eichenstraße und Bloherfelder Straße „Fehlentwicklungen“ durch die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe vermeiden, um die zentralen Versorgungsbereiche am Westkreuz, an der Bloherfelder Straße und an der Hauptstraße nicht zu gefährden. Zulässig sind in dem elf Hektar großen Geltungsbereich neue Läden nur, wenn sie den täglichen Nahversorgungsbedürfnissen in einem fußläufigen Radius von 350 Metern dienen. Die bisherigen Betriebe genießen aber Bestandsschutz. Über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Hoppe wird gesondert entschieden.
