Hoykenkamp - Die Durchgangsstraße marode, die Datenleitung lahm, Beleuchtungskörper veraltet – für die Jahreshauptversammlung des Ortsvereins Hoykenkamp am Donnerstagabend gab es viel Stoff. Da gerieten die anstehenden Wahlen fast schon zur Nebensache.

Zunächst zur Durchgangsstraße, der L 867 (Schierbroker Straße). „Die gesamte Fahrbahn von der Stadtgrenze bis zur Einmündung Sahrener Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand“, befand Vorsitzender Hartmut Fastenau. Nach Ausbesserungen habe es Absenkungen gegeben, Gullydeckel hätten sich verschoben, Fahrbahnmarkierungen seien nicht mehr erkennbar. Die Unebenheiten der Fahrbahn „führen zu erhöhten Geräuschbelästigungen bei den Anwohnern“. Angesichts der Schäden seien bereits Warnschilder aufgestellt worden.

Doch das reiche nicht. „Wir fordern die Erneuerung der Fahrbahndecke“, sagte Fastenau und bat die stellvertretende Landrätin und Vize-Bürgermeisterin Christel Zießler hier um Unterstützung. Die Falkenburgerin berichtete, dass sie bereits bei der (für Landesstraßen zuständigen) Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angeklopft habe. Eine Grundsanierung sei 2014 nicht mehr möglich, werde aber für 2015 ins Auge gefasst, hieß es am Freitag von der Behörde.

Zum Thema Datenleitung: Hier sei die Versorgung in Teilen der Gemeinde „das Hinterletzte“, monierte Dieter Wöber aus Elmeloh. Er könne daheim mit maximal 3,5 kbit/sec arbeiten – „das 20-fache ist Standard“. Völlig unzureichend sei die Versorgung auch in Hoykenkamp. Hier sagte Christel Zießler zu, das Thema bei Wirtschaftsförderin Christa Linnemann vorzutragen.

Als unzureichend wird in Teilen von Hoykenkamp auch die nächtliche Straßenbeleuchtung empfunden. Beispielhaft wurden bei der Versammlung die Bereiche Gartenstraße, Fockestraße, Andersenstraße, Kornstraße und Auf dem Kornkamp genannt. Ein Wermutstropfen: Im Falle einer Erneuerung würden die Anlieger zur Kasse gebeten. Allerdings sei, weil nur die Lampenköpfe ausgetauscht werden müssten, nicht mit eklatant hohen Kosten zu rechnen, sagte Hillard Bley.