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FLEISCHBRANCHE Kontrollen laufen oft ins Leere

IRMELA HEROLD

LöNINGEN - LÖNINGEN - Die rechtlichen Grundlagen seien kompliziert und Kontrollen daher schwierig. Trotzdem, oder gerade deshalb, müsse alles daran gesetzt werden, Transparenz in den Arbeitsmarkt Fleischbranche zu bringen. Dies war der Tenor einer Diskussionsrunde in Löningen, zu der die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Groneberg am Montagabend eingeladen hatte.

Es gehe nicht darum, zu beschimpfen oder zu diffamieren, stellte Groneberg gleich zu Beginn klar. Sicher zwinge der harte Wettbewerb Unternehmen dazu, alle Potenziale auszuschöpfen. Aber angesichts der zunehmenden Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte durch Leiharbeiter aus Osteuropa, Dumping-löhnen von 2,50 Euro und der offensichtlich in der Branche üblichen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen „wollen wir nicht in Ruhe zuschauen“, so Groneberg.

Nach der EU-Osterweiterung seien in der Branche ganze Kolonnen von Arbeitskräften ausgetauscht worden, berichtete Matthias Brümmer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Region Oldenburg-Ostfriesland. Nach Umfragen seien 6000 Arbeitskräfte an osteuropäische Subunternehmen verloren gegangen, und „meist stehen deutsche Inhaber hinter den Anwerbebüros“, ist Brümmer sicher. Der Forderung, die kriminellen Machenschaften in der Branche zu beenden, schloss sich auch Michael Andritzky von der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss an, allerdings könne man „nicht einfach alles in einen Topf werfen“. 99 Prozent der ihm bekannten Werkverträge seien „sauber“, sagte er, was von den rund 200 Zuschauern mit einem Raunen quittiert wurde.

Die komplizierten nationalen und europäischen Rechtsvorschriften bieten zum einen Schlupflöcher für kriminelle Machenschaften, ein anderes Problem bei der Schaffung von Transparenz sind die Kontrollen, die meist ins Leere laufen, wurde in der Diskussion deutlich. „Wenn die Kontrolleure am Tor erscheinen, geht hinten in der Produktion eine Lampe an, und ausländische und einheimische Arbeitskräfte stehen ganz schnell getrennt an den Bändern“, berichtete Regierungsdirektor Reiner Schlatt vom Bundeswirtschaftsministerium (siehe Kasten). Angesichts dieser Probleme appellierte der Parlamentarische Staatssekretär Gerd Andres an in der Branche Beschäftigte, Kenntnisse über Missstände publik zu machen.

Die Zuschauer sahen indes vor allem die Politiker in der Pflicht. So erntete Wurstwarenproduzent Franz Kampsen (Cloppenburg), der sich mit seinen ausschließlich deutschen Mitarbeitern dem wachsenden Wettbewerbsdruck durch Billiglohnanbieter auf Dauer nicht gewachsen sieht, viel Applaus für seine Forderung: „Es muss gehandelt werden“.


Arbeit am selben Band ein Indiz

Bei einem Werkvertrag

sichert ein Unternehmer (Auftragnehmer) die Erstellung eines bestimmten Werkes zu. Geschuldet wird der „Erfolg“, beispielsweise die Ablieferung von 50 abgepackten Schweinehälften. Wie der Auftragnehmer diesen Erfolg erzielt, liegt nicht im Einflussbereich des Auftraggebers, also beispielsweise des Schlachthofes.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung

, auch Leiharbeit genannt, überlässt ein Unternehmer (Verleiher) eine bei ihm angestellte Arbeitskraft vorübergehend einem anderen Betrieb (Entleiher). Der Leiharbeitnehmer untersteht dabei dem Weisungsrecht des Entleihers. Leiharbeit ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern aus dem Ausland ist unzulässig.

Ein Indiz

für Leiharbeit ist es, wenn festangestellte Arbeitskräfte und „Externe“ zusammen an einem Band arbeiten und damit ein gemeinsames „Werk“ erstellen.
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