Berlin - In zahlreichen Branchen werden in diesen Monaten ansehnliche Gehaltssteigerungen ausgehandelt. Das bedeutet aber auch: Arbeitnehmer, die einen Riester-Vertrag zur geförderten Altersvorsorge haben, sollten ihre Zahlungen überprüfen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.

„Denn nur, wer einen Mindestbeitrag von 4 Prozent seines Einkommens leistet, bekommt vom Staat die volle Zulage für seinen Riester-Vertrag“, hieß es. Auf die vier Prozent wird die staatliche Förderung als Teil angerechnet.

Für die Berechnung werden die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Wer den Mindestbeitrag nur teilweise bezahlt, bekommt die Zulagen entsprechend gekürzt. Beispiel: Bringt der Vorsorgesparer nur 80 Prozent des Mindestbeitrags auf, erhält er auch nur 80 Prozent der Zulagen. Um die volle Förderung zu bekommen, muss der Beitrag entsprechend aufgestockt werden.

Der Staat fördert „Riestern“ durch eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person sowie eine Kinderzulage von 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.