LüNEBURG - Die Stadt Cuxhaven ist vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit dem Versuch gescheitert, für Ferienwohnungen eine Extrasteuer zu kassieren. Das teilte das Gericht Dienstag mit. Demnach stützte die zweite Instanz ihre vorläufige Entscheidung darauf, dass der höchste vorgesehene Steuersatz zu wenig zwischen den unterschiedlich hohen Mieteinnahmen aus den Wohnungen differenziere. Das Verwaltungsgericht Stade hatte Zweifel geäußert, ob die Vermietung von Ferienwohnungen bei Steuersätzen von bis zu 31,1 Prozent überhaupt sinnvoll sei. Diese Frage will das OVG erst im Hauptverfahren klären.