LUXEMBURG - Europas Bauern dürfen Saatgut aus alten Sorten in Einzelfällen selbst züchten und verkaufen, auch wenn es amtlich nicht zugelassen ist. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-59/11). Die Richter bestätigten geltende EU-Regeln, wonach Bauern alte Gemüse- und Kartoffelsorten auch dann anbauen dürfen, wenn industrielle Hersteller sie nicht mehr anbieten.

Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Katalogen notiert waren.

Nach Ansicht des Umweltverbandes BUND wurde der Agrar-Industrie mit ihrem Saatgut-Monopol „ein Strich durch die Rechnung gemacht“. Kritiker bemängeln dagegen, dass es sich nur um Einzelfälle handle und die Vermarktungsverbote weitgehend bestehen blieben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sprach von einem Sieg für die Artenvielfalt. Ein Fall wie die Kartoffelsorte „Linda“ sei künftig nicht mehr möglich. 2004 hatte der Hersteller die Sorte aus dem Register genommen, damit Bauern sie nicht lizenzfrei nutzen konnten. Für den Landwirt werde es nun einfacher, sein Saatgut wieder selbst anzubauen, sagte Ernst Steenken (AbL-Regional-Gruppe Weser-Ems).

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Oldenburg) sagte, die „Klarstellung“ durch das EuGH sorge für ein geregeltes Nebeneinander verschiedener Ziele im pflanzlichen Sortenbereich. Sie sichere Planungssicherheit in der Pflanzenzüchtung, sagte Kammer-Experte Willi Thiel.


Bislang durften unzertifizierte Sorten nicht in den Handel, sondern mussten in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Da die Zulassung aber teuer ist, können sich dies meist nur große Unternehmen leisten.