MARKHAUSEN - Die unterschiedliche Genehmigungspraxis für die Verwendung von Hühnermist in Biogasanlagen hat die SPD-Landtagsabgeordnete Renate Geuter aus Markhausen gemeinsam mit ihrer Kollegin Karin Stief-Kreihe (Emsland) zu einer mündlichen Anfrage für die in dieser Woche stattfindende Plenumssitzung des Landtages veranlasst.
Während der Landkreis Emsland einem Landwirt aus Neudörpen die Genehmigung zum Betrieb einer Biogasanlage mit Mais und Hühnermist zunächst verweigerte, da es sich hierbei nicht um „Gülle“ im Sinne der Verordnung handele, sondern „um eine Mischung aus Gülle und verendeten Tieren“, seien im Kreis Cloppenburg Biogasanlagen mit dem Einsatz von Hühnermist genehmigt worden. Die EU-Hygieneverordnung und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ schrieben vor, dass Hühnerkot nur nach Vorbehandlung und Hygienisierung in Biogasanlagen verarbeitet werden dürfe, meinen die Abgeordneten.
Unter bestimmten Voraussetzungen seien Ausnahmen zwar zuzulassen. Laut einem Erlass des Landwirtschaftsministeriums von 2003 würden Ausnahmetatbestände grundsätzlich aber nicht für Geflügelmist und Hühnertrockenkot gelten. Trotz dieser Festlegungen scheine es in den Landkreisen unterschiedliche Genehmigungspraxen zu geben. Inzwischen soll das Landwirtschaftsministerium in Absprache mit Landkreisen Kriterien festgelegt haben, unter denen eine „Sortenreinheit“ gewährleistet werde und Hühnermist nun doch unvorbehandelt in Biogasanlagen eingesetzt werden könne.
Von der Landesregierung wollen die beiden Abgeordneten nun wissen, wie viele Biogasanlagen, in denen Hühnermist ohne Hygienisierung eingesetzt wird, von den Landkreisen seit 2003 genehmigt wurden und welche Folgen sich daraus hinsichtlich einer möglichen rechtswidrigen Genehmigungspraxis ergeben.
Gefragt wird auch nach den Kriterien zur Gewährleistung von „Sortenreinheit“. Wissen wollen Geuter und Stief-Kreihe zudem, welche Rechtssicherheit die Landkreise und Biogasbetreiber haben, wenn die EU diese pragmatische Auslegung der „eigentlich eindeutigen Verordnung“ nicht mitträgt.
Geuter: „Bei dem großen Anfall von Geflügelmist und Hühnertrockenkot ist eine Verwertung dieser Stoffe in einer Biogasanlage aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar. Allerdings sind im Interesse der Bevölkerung dabei alle Sicherheitsstandards einzuhalten.“ Wegen der hohen Investitionen benötigten die Betreiber Rechtssicherheit.
