Hannover - Die brisante Neuregelung im geplanten Wassergesetz von Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) kommt spät im Entwurf. Aber hinter dem Paragraf 87 („Feldmieten“) verbergen sich folgenschwere Bestimmungen für Niedersachsens Bauern, fürchtet das Landvolk. Geschäftsführer Hartmut Schlepps warnt vor „enormen Hürden“, die manchen Betrieb wirtschaftlich überfordern könnten.

Das Ziel des Umweltministers ist klar: Zum Schutz des Wassers sollen nicht nur Gewässerränder frei bleiben von einer Bewirtschaftung mit Dünger und Pflanzenschutzmitteln, sondern auch Einträge von Bauernhöfen und Biogasanlagen sollen vermieden werden. Dabei rückt das Thema Silage mit Sickersäften ebenso in den Blickpunkt wie Gärreste von Biogasanlagen oder Geflügelmist.

Auch Feldmieten spielen eine Rolle. Diese sollen künftig nur noch ungeplante Übermengen an Futtersilage behelfsweise lagern dürfen. Im Grundsatz setzt das geplante Wassergesetz auf „befestigte und gedichtete“ Lagerstätten. Im Klartext: Betonplatten oder große Betonfläche.

Sowohl in der rot-grünen Koalition wie auch bei der Opposition ist eine verbesserter Wasserschutz unbestritten. „Wir wollen doch nicht den Ast absägen, auf dem wir sitzen“, betont der CDU-Landtagsabgeordnete und Landwirt Frank Oesterhelweg. Auch der SPD-Agrarexperte Wiard Siebels sieht Regelungsbedarf, „damit nichts einschwemmt“ in den Wasserkreislauf.

Doch wie viel Schutz ist nötig und wie viel an Kosten kommt auf die Bauern zu? Experten gehen von Beträgen bis zu 260 000 Euro pro Betrieb aus. Aber vor allem Milchbauern stecken noch immer in einer Krise und könnten solchen Aufwand gar nicht stemmen. Siebels fordert deshalb „sinnvolle Übergänge“, die die wirtschaftliche Kraft von Betrieben nicht überfordern.


Unterdessen deuten sich erste Kompromiss-Linien beim umstrittenen Wassergesetz an – insbesondere zum geforderten fünf Meter breiten Randstreifen links und rechts von selbst kleinen Gewässern und Gräben. Möglich, dass dieser Streifen auf einen Meter verkürzt wird, der überhaupt nicht bewirtschaftet werden darf. Die Einhaltung dieses Verbots ließe sich auch leicht kontrollieren. Landtagsabgeordnete rechnen mit dem Gesetz bis zum Jahresende.