Bissel - Groß war das Entsetzen auf dem Campingplatz „Tannenhof“ in Bissel, als Ende 2015 klar wurde, dass fast alle Plätze zurückgebaut werden müssen (die NWZ berichtete). Besitzer Heiner Ratermann hatte den Platz im Februar 2014 erworben und seitdem nach und nach auf Vordermann gebracht.
Ende September gab es jedoch Besuch vom Landkreis: Der kontrollierte als Folge der Missstände auf dem Campingplatz Aumühle, auf dem zahlreiche ausländische Billigarbeiter unter ärmlichen Bedingungen leben, kreisweit alle Campingplätze. Der Mitte November eintreffende Prüfbericht hatte es in sich: Von den 64 belegten Plätzen verstießen 55 gegen die Campingplatzverordnung. Dabei ging es in keinem einzigen Fall um ärmlich hausende Dauerbewohner, sondern die Vorstöße waren allesamt anderer Natur: nicht genehmigte Überdächer, zu große Schutzhütten, mehr als ein Wohnwagen pro Stellplatz etc. Keine Rolle spielte es dabei, dass die Einzelplätze mit 150 qm mehr als doppelt so groß wie vorgeschrieben sind.
Bis Mitte Januar sollte Ratermann einen Plan vorlegen, wie er all diese Missstände beseitigen will, bis zum 1. März sollte zurückgebaut werden.
Inzwischen ist das Gespräch mit dem Landkreis erfolgt und hat einige Erleichterungen gebracht. „Zum einen wurde die Rückbaupflicht bis zum 1. September verlängert. Zum anderen dürfen nun doch zwei Wohnwagen auf einem Einzelplatz stehen, wenn dieser optisch streng in zwei Bereiche getrennt ist“, so Ratermann. Auch Partyschuppen und Garagen dürften stehen bleiben, wenn er hierfür eine Bauvoranfrage stellt.
Kein Einsehen hatte hingegen die Gemeinde Großenkneten mit Ratermann und seinen Campern, die teils schon seit Jahrzehnten ihre Ferien und Wochenenden in Bissel verbringen und demgemäß ihre Stellplätze ausgebaut haben.
Anders als die Gemeinde Dötlingen, die das Campingplatzgelände Aschenbeck künftig als Wochenendhausgebiet ausweisen will, möchte Großenkneten nach wie vor nicht in die Bauleitplanung einsteigen. Gründe sind der Aufwand bezüglich der Infrastruktur, die für ein Wochenendhausgebiet geschaffen werden müsste (zum Beispiel Strom- und Kanalanschluss), die Sorge, dass sich hier langfristig doch Billigarbeiter ansiedeln, und die Tatsache, dass die Gemeinde – anders als Dötlingen – nicht nur einen, sondern fünf Campingplätze hat. „Wenn wir das für den einen machen, müssen wir das für die anderen auch, und drei von fünf sind deshalb schon vorstellig geworden“, so Bauamtsleiter Erhard Schröder gegenüber der NWZ .
Ratermann und seinen Campern wird also wohl nichts anders übrigen bleiben, als bis September die Plätze zurückzubauen. „Da werden dann natürlich einige gehen“, ist der Campingplatzbesitzer realistisch. Um diese Kündigungen wieder aufzufangen, möchte er den Platz attraktiver machen und hat auch schon eine Idee.
Ähnlich wie auf dem Campingplatz „Hunte-Camp“ im benachbarten Amelhausen möchte er Blockhütten aufstellen. Die dürfen allerdings ebenfalls nicht dem festen Wohnen, sondern nur Zwecken wie Büroarbeiten, Empfang oder Umkleide dienen, gibt Bauamtsleiter Schröder schon jetzt zu bedenken.
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