Wildeshausen - Mehrheitlich hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt dafür ausgesprochen, den so genannten Durchführungsvertrag für das Bahnhofsareal mit Investor Frank Stöver abzuschließen. Allein Artur Gabriel (CDU) und Heiner Spille (UWG) votierten am Donnerstagabend gegen die Beschlussempfehlung. Stöver muss die kompletten Kosten für die Bauleitplanung übernehmen.
Eckhart Mumm vom Planungsbüro Mumm und Partner erläuterte die Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 13.4 „Bahnhof“. Danach seien keine grundsätzlichen Bedenken mitgeteilt worden. Die Bahn wies auf den Zugang zu den Bahnsteigen hin. Die Anlieger wollen durch geeignete Baumaßnahmen gewährleistet wissen, dass keine Fahrzeuge über die Böschung Richtung Wanderweg abstürzen können. Dem werde der Bauherr mit einem Hochbord Rechnung tragen.
Den möglichen Neubau im Norden des Geländes sprach Heiner Spille an: „Eine Zweigeschossigkeit kommt für uns nicht in Frage.“ Schon allein aufgrund der „Podestlage“ sei das Areal recht hoch. Artur Gabriel und Stadtplaner Ulrich Fortmann wiesen darauf hin, dass laut Beschluss des Verwaltungsausschusses die Oberkanten-Höhe auf 7,50 Meter festgesetzt wurden sei. Karl Schulze Temming-Hanhoff wendete ein, dass sonst immer von „Firsthöhe“ die Rede sei. Er wollte im Protokoll festgehalten wissen, dass „Oberkanten-Höhe“ gleich „Firsthöhe“ ist.
Strittig war auch die Zahl der öffentlichen Parkplätze. Hermann Hitz (UWG) bezweifelte, dass es Stöver gelinge, von den 72 geforderten Stellplätzen 30 in der Halle anbieten zu können. Fortmann wies auf die so genannte „salvatorische Klausel“ des Durchführungsvertrags hin: Sollten sich einige Bestimmungen als nicht durchführbar erweisen, müssten die Parteien über zumutbare Veränderungen verhandeln.
