Mentzhausen - Nachdem die Flurbereinigung A 20 – Mentzhausen eingeleitet ist, steht nun ein weiterer Meilenstein innerhalb des Verfahrens an: Der Wert der Flächen im rund 1609 Hektar großen Flurbereinigungsgebiet wird ab dem 23. Juli ermittelt. Damit hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg als Flurbereinigungsbehörde die landwirtschaftlichen Sachverständigen Alfons Lübbers (Friesoythe) und Wilfried Geils (Loxstedt) beauftragt.

Im Zuge ihrer Arbeit dürfen sie die Grundstücke betreten. Die Eigentümer der Flächen können sich die Bewertung ansehen. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der örtlichen Arbeiten ausgelegt und erläutert. Die Eigentümer können dann Einwände gegen die Bewertung eigener und auch fremder Flächen geltend machen.

Die Ermittlung der Werte ist Voraussetzung für den geplanten Tausch von Flächen. Zunächst haben die beiden Sachverständigen unter Beteiligung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung einen vorläufigen Wertermittlungsrahmen aufgestellt. Dieser Rahmen stellt vor allem die Bodentypen entsprechend ihrer Wertigkeit, Rangfolge und ihres Verhältnisses zueinander dar.

Grundlage für den Wertermittlungsrahmen ist die von der Finanzverwaltung festgestellte Bodenschätzung.

Die Bedeutung dieser Wertermittlung ist nur auf den Zweck der Flurbereinigung beschränkt und wird später nicht in die öffentlichen Bücher übernommen. Weil die Bodenschätzung der Finanzverwaltung aber nicht alle Belange der Wertermittlung abdeckt, ist eine Begutachtung durch die beiden Sachverständigen unumgänglich.