Köln/Essen - Im Kölner Zivilprozess von Ex-Topmanager Thomas Middelhoff gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim rückt ein Urteil in weite Ferne. Middelhoff fordert gut 100 Millionen Euro von der Bank. Doch weil er Ende März Privatinsolvenz beantragte, sei das Verfahren nach der Zivilprozessordnung unterbrochen worden, teilte das Kölner Landgericht am Donnerstag mit. Zuvor hatte es die Prozessbeteiligten informiert.
Der einstige Arcandor-Chef verlangt 100 Millionen Euro von seiner früheren Hausbank als Schadenersatz. Er sei bei der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff im Rahmen einer Widerklage. Er habe Darlehen nicht zurückgezahlt.
Zu Prozessbeginn im November 2014 hatte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl dem Kläger wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Er sprach von „recht ungünstigen Aussichten für die Klage“. Singbartl sagte damals, er habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“. Das Urteil war zunächst Anfang Februar erwartet worden, hatte sich dann aber verzögert.
Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, laut Zivilprozessordnung sei es auch möglich, dass der vorläufige Insolvenzverwalter eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage. Middelhoff hatte am 31. März Privatinsolvenz beantragt.
Der 61-Jährige war am 14. November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und in Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in einigen Monaten über seine Revision entscheiden.
Middelhoff ist erkrankt und wird nach Angaben seiner Anwälte derzeit am Uniklinikum Essen behandelt. Seine Verteidiger hatten kürzlich erneut einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Der frühere Topmanager sei haftunfähig, sein Gesundheitszustand habe sich unter den Haft-Bedingungen in der JVA Essen dramatisch verschlechtert. Die Anwälte werfen der Justiz vor, Middelhoff immer wieder geweckt zu haben.
Das NRW-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, dass bei den nächtlichen Kontrollen in der JVA kein Bediensteter die Zelle von Middelhoff betreten habe. Das ergebe sich aus dem Meldebuch, das die JVA-Mitarbeiter führen müssen, sagte ein Ministeriumssprecher. „Kein Bediensteter hat den Haftraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr betreten.“ Die JVA begründet die engmaschige Sichtkontrolle mit Suizidgefahr.
