NWZ
von einem Kenner der Materie erfuhr, handelt es sich um abgebrannte Brennelemente aus dem Berliner Experimentier-Reaktor (BER) II.Nur für die Forschung
In Berlin war niemand zu erreichen, der diese Information hätte bestätigen können. Diese Anlage wird wie der inzwischen endgültig abgeschaltete Forschungsreaktor Geesthacht vom Helmholtz-Zentrum betrieben. Der BER II liegt am Wannsee, ist seit 1973 in Betrieb, hat eine Nennleistung von 10 Megawatt und wird als Neutronenquelle ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt.
Die Menge an Kernbrennstoffen entspreche in etwa der aus dem Geesthachter Reaktor, sagte der Informant, der nicht genannt werden will. Aus der Geesthachter Anlage waren 25 abgebrannte Brennelemente auf das Gefahrgutschiff Oceanic Pintail verladen waren. Dazu kam eine Plutonium-Beryllium-Quelle aus der ehemaligen DDR.
Wie der Kenner der Materie weiter mitteilte, werden Kernbrennstoffe überwiegend ohne Polizeischutz transportiert. Mehrere Politiker hatten in Nordenham Kritik daran geübt, dass die Polizei den Transport vom Mittwoch nur streckenweise begleitet hatte. (DieNWZ
berichtete.) Darin erkannten sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko. DieNWZ
befragte zu diesen Informationen den Sprecher des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Berlin, Florin Emrich. Er sagte, wer Kernbrennstoffe transportieren wolle, brauche eine Genehmigung seines Amtes. Dazu müsse der Absender mitteilen, welche Stoffe er in welcher Menge in welchen Behältern transportieren wolle, wer der Transporteur sei, welche Verkehrsmittel er nutze, und wie der Transport gesichert sei. Außerdem müsse er die Strecken anmelden.Entscheidend für die Sicherheit des Transports seien die Sicherheit des Behälters, in dem der Kernbrennstoff lagert, und die Zuverlässigkeit des beauftragten Transportunternehmens, betonte Florian Emrich. Der Behälter müsse so konstruiert sein, dass er jeden denkbaren Unfall überstehe, ohne dass Strahlung austreten könne.
Meistens meldeten die Transporteure mehrere Strecken an, sagte Emrich weiter; welche sie tatsächlich führen, teilten sie 48 Stunden zuvor den betroffenen Lagezentren der Polizei mit. Alle Strecken müssten zuvor mit den zuständigen Landesbehörden in Niedersachsen das Umweltministerium und in Schleswig-Holstein das Justizministerium abgestimmt worden sein.
Die Transporterlaubnis des BfS gelte für mindestens sechs Monate. Sein Amt lege aber weder die Route noch den Termin des Transports fest, sondern werde vom Absender nur nachrichtlich darüber informiert.
Kosikern spricht mit
Sein Amt entscheide auch nicht, wie die Transporte darüber hinaus geschützt werden etwa gegen Proteste. Ein wichtiges Wort über mögliche Polizeieinsätze spreche die Kosikern mit. Das ist die Kommission Sicherung und Schutz kerntechnischer Anlagen der Innenministerkonferenz der Länder. Deren Wort müsse das Bundesamt bei seiner Genehmigung berücksichtigen.
