Berlin - Rund 100 Tage nach dem Start des Mindestlohns in Deutschland spitzt sich der Streit um das Gesetz zu: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erteilte Forderungen nach Änderungen am Donnerstag eine Absage. Die Wirtschaft und Teile der Union drängen vehement auf Nachbesserungen. Der Parlamentskreis Mittelstand der Unions-Fraktion forderte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, „die Ministerin zu Entbürokratisierungsmaßnahmen anzuweisen“.

Der Chef des CDU/CSU-Mittelstandskreises, Christian von Stetten (CDU), appellierte an Merkel, Änderungen per Richtlinienkompetenz durchzusetzen. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer warf Nahles schroffes Zurückweisen aller Bedenken vor. Das arbeitgebernahe Wirtschaftsforschungsinstitut IW warnte, der bisher ausgebliebene Jobabbau durch den Mindestlohn könne vor allem in Ostdeutschland noch kommen.

An diesem Freitag vor hundert Tagen wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro eingeführt. Am 23. April wollen Koalitionsspitzen mögliche Änderungen beraten.

Nahles sicherte – wie in der Koalition verabredet – eine Bestandsaufnahme zu. Änderungsbedarf am Mindestlohngesetz sieht sie aber nicht. Dass der Koalitionsausschuss sich mit einer der größten Sozialreformen auseinandersetze, finde sie gut. „Das heißt nicht, dass wir das Gesetz infrage stellen müssen.“ Sie zeigte sich lediglich mit Blick auf ein anderes Gesetz, das Arbeitszeitgesetz, „gesprächsbereit“ für praxisnähere Ausgestaltungen. Konkret wurde sie dabei nicht.

Dieses Gesetz sieht eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag vor – ausnahmsweise von zwölf. Solche Ausnahmen zu beantragen, ist aber heute oft bürokratisch. Experten halten hier Vereinfachungen für möglich. Verstöße werden heute zudem wenig kontrolliert, zuständig sind Landesbehörden. Das könnte sich ändern, weil wegen des Mindestlohns künftig der Zoll den Arbeitgebern stärker auf die Finger guckt.


Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. „Betriebe, die zum Beispiel viel höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen vollständig von den bürokratischen Regelungen ausgenommen werden“, sagte Kramer der „Passauer Neuen Presse“. Laut Gesetz gilt die Dokumentationspflicht bis zu Einkommen von 2958 Euro.

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die Dokumentationspflicht zum Mindestlohn stelle Zehntausende Familienbetriebe unter Generalverdacht. So müsse das Metzger-, Bäcker- und Konditorenhandwerk mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen.

Außerdem kritisiert die Wirtschaft die Regelung, wonach ein Generalunternehmer dafür haftet, dass auch die Subunternehmen, die in seinem Auftrag arbeiten, den Mindestlohn einhalten.

Nahles entgegnete, diese Verpflichtungen führten nicht zu monströser Bürokratie. Änderungen seien für sie hier kein Thema. Rückendeckung bekam sie von Gewerkschaften. „Die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit ist unverzichtbar, um die Einhaltung des Mindestlohnes kontrollieren zu können,“ sagte „Verdi“-Chef Frank Bsirske.

Linke-Chef Bernd Riexinger sagte, der Mindestlohn sei zu niedrig und habe zu viele Ausnahmen.

Der Direktor des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Joachim Möller, zog eine positive erste Bilanz. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst, der Mindestlohn ziehe bisher keinen Einbruch bei der Beschäftigung nach sich.