Sürstedt - Die meisten Bundesbürger gehen spätestens mit 65 in Ruhestand und kassieren ihre Rente, in die sie so lange eingezahlt haben. Landwirt Rolf Rohlfs aus Sürstedt (Gemeinde Beckeln) hätte es genauso machen können, doch der 72-Jährige ist Landwirt mit Leib und Seele – die Aufgabe seines Berufes und des 500 Jahre alten Hofes seiner Familie kommt für ihn noch nicht in Betracht. Eigentlich könnte er schon seit sieben Jahren eine landwirtschaftliche Altersrente von rund 400 Euro beziehen, aber davon hat Rohlfs bislang keinen Cent gesehen, und das nach 40 Jahren Beitragszahlung. Denn ein Gesetz aus dem Jahr 1957 verhindert die Bewilligung. Die Hofabgabeklausel – verankert im Altershilfegesetz für Land- und Forstwirte – sieht eine Auszahlung ab dem Alter von 65 nur vor, wenn der landwirtschaftliche Betrieb verkauft, stillgelegt oder für mindestens neun Jahre verpachtet ist.
Wie eine Enteignung
„Für mich ist es ein Menschenrecht, zu entscheiden, auch noch mit über 65 Landwirt zu sein“, sagt Landwirt Rohlfs. „Die zwanghafte Hofabgabe empfinde ich als Enteignung.“ Gerne hätte er seinen 150 Hektar großen Hof an einen seiner beiden Söhne weitergeben, aber diese haben andere Berufswege eingeschlagen: „Ein Sohn hat eine Geflügelstaub- und Pollenallergie“, bedauert Rohlfs. Und Verkauf oder Verpachtung kommt für ihn nicht in Frage. „Wenn ich jetzt verpachte würde, würden die Felder sofort in Monokulturen mit Mais für Biogasanlagen verwandelt.“ Dann wäre die Bodenqualität in zehn Jahren ruiniert. „Scheinverträge“ zwischen Vater und Sohn, bei denen der Filius nur auf dem Papier den Betrieb führt und ansonsten in der Stadt arbeitet, lehnt Rohlfs ebenfalls ab.
Der Ackerbauer und Hähnchenmäster hält die Hofabgabeklausel angesichts fehlender Nachfolger und des damit notwendigen Verkaufs an Agrarindustrielle für längst überholt. War diese Regelung doch einst dazu gedacht, um jungen Landwirten eine Perspektive zu bieten. Rolf Rohlfs klagt gegen die Hofabgabeklausel, und das nicht als einziger. Er hat sich dem „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ angeschlossen, der seinen Sitz in Leopoldshöhe bei Bielefeld hat. „Aus Nordrhein-Westfalen und einigen anderen Bundesländern wissen wir, dass über 30 Klagen zurzeit beim Bundessozialgericht in Kassel anhängig sind“, sagt Dietrich Hugenberg vom Arbeitskreis auf Nachfrage der NWZ . Ziel sei es, bis zum Europäischen Gerichtshof zu kommen.
Gespräch in Berlin
Erst vor zwei Wochen, so Hugenberg, sei der Arbeitskreis beim parlamentarischen Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Peter Bleser, in Berlin gewesen. Eine Bereitschaft, die Hofabgabeklausel zu kippen, sei nicht zu erkennen gewesen. Bleser habe deutlich gemacht, dass es der Wunsch von Bauernverband und Landjugend als größten Interessenvertretungen sei, die Klausel zu erhalten. Wissenschaftlich fundierte Begründungen oder Statistiken für die Aufrechterhaltung der Hofabgabeklausel hatte er nicht, berichtet Hugenberg (siehe Kasten unten). Für ihn liegen die Beweggründe des Bauernverbandes auf der Hand: die gewollte Flächenwanderung zu den Großbetrieben und die lukrativen Einnahmen des Verbandes aus der Beratung der Alterskassenmitglieder.
Rolf Rohlfs setzt alle seine Hoffnungen nun in seinen sechsjährigen Enkel Alexander. „Aber bis er so weit ist, dauert es noch 14 Jahre“, schätzt der rüstige Landwirt. Dann könnte er mit 86 Jahren seine Rente endlich in Anspruch nehmen.
