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Windkraft Mit Mängelliste vor Gericht

Melanie Hanz

Wangerland - Die Bürgerinitiative „Mein Wangerland“ hat ihre Klage gegen die Windparkpläne der Gemeinde Wangerland auf den Weg gebracht. Wie berichtet, will die Gemeinde bis Jahresende das Genehmigungsverfahren für alle drei Windparkstandorte abgeschlossen haben.

Geplant sind darin drei Windpark-Sonderflächen südlich von Hohenkirchen, südlich von Tettens und zwischen Waddewarden und Haddien. Dort sollen sich bis zu 14 Windräder von 150 Metern Höhe drehen – wie viele tatsächlich genehmigt werden, ist indes offen. Die Flächennutzungsplan-Änderung war dazu der erste Schritt. Zurzeit läuft das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, das so genannte BImSch-Verfahren, mit der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Die Bürgerinitiative will per „Einstweiliger Verfügung“ die Flächennutzungsplanänderung angehen. „Wir haben in dem Planverfahren einige gravierende Mängel und Fehler entdeckt“, sagt Timo Ostermann, Sprecher der Bürgerinitiative.

Falsche Kriterien

So seien bereits bei der Aufstellung der Auswahl-Kriterien für die ursprünglich zehn Potenzialflächen Fehler passiert, die das komplette Planverfahren in Frage stellen. Zum einen seien zwei in Landesraumordnungs- und Regionalem Raumordnungsprogramm als Vorranggebiete ausgewiesene Flächen – nämlich Bassens-Neugarmssiel und St. Joostergroden – nicht betrachtet worden. Der Bereich St. Joostergroden war aus dem Planverfahren gefallen, weil Rat und Verwaltung sich darauf geeinigt hatten, Flächen in der touristischen Schwerpunktzone nicht zu berücksichtigen. Die Fläche südwestlich des bestehenden Windparks Bassens war erst gar nicht im Verfahren aufgetaucht.

Und mit der Festlegung auf die drei Vorrangflächen seien nur zwei Prozent der der ermittelten Potenzialflächen berücksichtigt – laut Verwaltungsgerichtsurteilen sei damit „der Windenergie kein substanzieller Raum“ gegeben: Erforderlich seien zehn Prozent.


Auch die Schallprognosen, die die Gemeinde in der Flächennutzungsplan-Änderung herangezogen hat, sind nach Ansicht der Bürgerinitiative falsch: Wie berichtet, hatte das Planungsbüro der Gemeinde auf Angaben des Anlagenherstellers Enercon zurückgegriffen – das sei so üblich, hieß es. Doch wie die BI herausgefunden hat, wurde die Immissionsquelle in nur 2,50 Metern angesetzt – richtig gewesen wäre, die Nabenhöhe anzusetzen. „Und dadurch unterscheiden sich die prognostizierten und die tatsächlichen Schallwerte erheblich“, sagt Ostermann.

Das sei wohl auch der Gemeindeverwaltung mittlerweile bewusst geworden – der Anlagentyp soll geändert worden sein. Auf eine Anfrage der NWZ  reagierte die Gemeindeverwaltung indes nicht.

Nicht alle beteiligt

Weitere Fehler im Planverfahren, die die Bürgerinitiative entdeckt hat: Nicht alle Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt – das Wasser- und Schifffahrtsamt Emden etwa hat im Bereich Tettens Kompensationsflächen, auch die Naturschutzstiftung Friesland ist von den Planungen südlich von Hohenkirchen mit Kompensationsflächen betroffen. Und die erforderlichen Abstände zu Bodendenkmälern seien bei den Planungen ebenfalls nicht berücksichtigt, so Ostermann.

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