Frankfurt - Im Streit um flächendeckende Kontrollen der Mitarbeiter bei der Modekette Hollister haben sich der Frankfurter Betriebsrat und das Unternehmen vorläufig geeinigt. Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte daher das Verfahren über Arbeitsbedingungen am Donnerstag ein.

Bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung werden Taschen und Jacken der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale nach einem „Würfelprinzip“ kontrolliert: Wer eine Vier würfelt, wird überprüft.

Die Einigung gilt nur für die Frankfurter Filiale, auch wenn der Gewerkschaft „Verdi“ zufolge die Arbeitsbedingungen in den anderen 16 Shops der Modekette in Deutschland ähnlich sind. Dort gibt es bisher aber keine Arbeitnehmervertretung. Hollister gehört zum US-Konzern Abercrombie & Fitch.

Der Betriebsrat wolle bei einer endgültigen Vereinbarung erreichen, dass Taschen und Jacken der Mitarbeiter nur noch bei einem begründeten Verdacht durchsucht werden, sagte Anwalt Peter Rölz. Videokameras sollten so angebracht werden, dass die Beschäftigten nicht permanent bei der Arbeit gefilmt würden.

Das Unternehmen hatte die Kontrollen mit einem „überdurchschnittlichen“ Schwund von Kleidungsstücken in dem Shop begründet. Taschenkontrollen seien für das Unternehmen existenziell, so der Anwalt des Mutterkonzerns AFH Germany.