MOORDORF - In der Europäischen Vogelschutzrichtlinie von 1979 heißt es: Der Schutz von Zugvögeln, die auf ihren Wanderungen innerhalb weniger Tage mehrere Länder durchfliegen können, ist ein internationales Anliegen. Dem trägt die Vogelschutzrichtlinie Rechnung, in dem sie Schutzmaßnahmen für Brut-, Mauser- und Überwinterungsplatze von Zugvögeln einfordert. Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Feuchtgebietsschutz zu."
Diese Richtlinie kommt auch den immer stärker anwachsenden Scharen von Grau- und Blässgänsen entgegen, die in diesen Wochen von Sibirien und Finnland kommend den Moorhauser Polder und die Ohmsteder und Bornhorster Wiesen ansteuern werden. Warum den Grünlandbauern die Wintergäste weniger angenehm sind, darüber informierte kürzlich eine Delegation des Altenhuntorfer Landvolks den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) in Garlichs Gasthof.
In den vergangen zwei Jahren haben nach Aussage der Landwirte bis zu 20.000 Gänse die geschützten Huntewiesen in den Wintermonaten als Rastplätze wahrgenommen. Weil sie aber hier nichts zu fressen finden, fallen die Tiere in Scharen auf den Gründlandflächen der Bauern ein und hinterlassen Fraßschäden und verkotete Weiden.
Für die Forderung der Landwirte, die Vernässung der Gebiete zurückzunehmen, hatte Minister Sander durchaus Verständnis: Den Naturschutz hoch über alles zu stellen und alle Vorschriften so zu belassen, wie sie sind davon werden wir uns verabschieden müssen. Ein Umdenken sei dringend nötig.
