Harpstedt/Landkreis - Der Naturschutzbund (Nabu) hat die bereits von der Bürgerinitiative „Vorsicht Hochspannung“ angekündigte Verbandsklage gegen den Neubau der 380-kV-Leitung zwischen Ganderkesee (Landkreis Oldenburg) und St. Hülfe (Kreis Diepholz) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bei der Planung hätte mehr Rücksicht auf ökologische Belange genommen werden müssen, heißt es in einer Mitteilung des Nabu. Der Verband hat außerdem einen Antrag auf Außervollzugsetzung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Damit soll ein Baustart für die Trasse zunächst verhindert werden.
Dass der Bedarf für einen Ausbau des Höchstspannungsnetzes gegeben ist, stelle der Nabu Niedersachsen jedoch nicht in Frage, heißt es in der Mitteilung des Verbandes. Massive Bedenken werden allerdings an der Rechtmäßigkeit von Durchführung und dem Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens geäußert.
Der Nabu Niedersachsen stehe für eine naturverträgliche, sozial gerechte und sogleich wirtschaftliche Energiewende. Dabei müssten die Planungen allerdings fachlich sauber und rechtlich tragfähig abgesichert sein. Für völlig unzureichend hält der Nabu Niedersachsen den Umgang mit dem besonderen Artenschutz und dem Gebietsschutz in den betroffenen Landschaftsräumen, die durch die Freileitungstrasse negativ beeinträchtigt werden.
Vornehmlich werde eine Diskussion darüber vermisst, welche Abschnitte der Trasse als Freileitung und welche als Erdkabel auszuführen sind. „Dass durch die Planfeststellung die zugunsten der betroffenen Wohnbevölkerung festgelegten Abstandsvorgaben des Landesraumordnungsprogramms 2012 für den Vorhabenträger passend gemacht worden sind, löst ohnehin nur Kopfschütteln aus“, erläutert Elke Meier, Nabu-Fachabteilungsleiterin Naturschutz. Dieser Fehler führe unweigerlich zu einem Fehlschlagen der Alternativenprüfung.
Dass die Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträger auf die in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2013 klar erhobenen und formulierten Einwendungen des Nabu Niedersachsen und der örtlichen Bevölkerung so wenig eingegangen sind, sei kaum zu verstehen. Belange der Bevölkerung und des Naturschutzes zu ignorieren verringere die Akzeptanz des Projektes. Vor diesem Hintergrund sei auch kaum zu verstehen, dass deutlich weniger streitanfällige Trassenalternativen nicht bei der Trassenplanung einbezogen wurden.
Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und der Eilantrag gegen dessen Vollzug sind aus Sicht des Nabu daher die logische Konsequenz.
