Wangerland/Hannover - Noch bis Montag, 13. Februar, läuft die Widerspruchsfrist gegen die Genehmigung der 14 Wangerländer Windräder beim Landkreis. 31 Personen haben Widerspruch eingelegt – neben Mitgliedern der Bürgerinitiative „Mein Wangerland“ auch der Landesverband des Naturschutzbunds (Nabu).

„Unserer Ansicht nach wurden elementare Belange des Naturschutzes nicht berücksichtigt“, sagte Elke Meier, Fachbereichsleiterin Naturschutz beim Nabu Niedersachsen. So seien auf den drei Windparkflächen südlich von Hohenkirchen, südlich von Tettens und zwischen Waddewarden und Haddien schutzbedürftige Vogel- und Fledermausarten wie Rohr- und Wiesenweihe, Kiebitz, Großer Abendsegler und Kleinabendsegler stark gefährdet.

Das hatte die Nabu-Gruppe Jever auch als Stellungnahme eingebracht – und sieht die nicht berücksichtigt. „Wir fordern: Kein Profit auf Kosten heimischen Lebensraums“, betont Janna Brandenburg aus der Nabu-Gruppe Jever.

Der Nabu-Landesverband ist verwundert, dass beim Wangerländer Windpark-Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein soll, wie vom Landkreis festgestellt. „Wir sehen eine Notwendigkeit, denn alle drei Flächen stehen in engem räumlichen Zusammenhang – und es gibt ja auch schon Windräder dort“, sagt Elke Meier.

Dadurch, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, waren Naturschutzverbände wie der Nabu nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt worden. „Wir hatten keine Möglichkeit, unsere Punkte vorzubringen.“ Und auch einen Einblick in die Genehmigungsunterlagen hat der Nabu dadurch nicht erhalten.


„Dass so verfahren wird mit Blick auf die Änderung des EEG, um noch schnell möglichst viele neue Windparks zu genehmigen, haben wir im November und Dezember in ganz Niedersachsen beobachtet“, so Meier.

Mit dem Widerspruch gegen die Wangerländer Windräder erhält der Verband nun die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Und in diesem Zusammenhang lässt der Nabu auch prüfen, ob die vom Landkreis vorgenommene Einzelgenehmigung für jedes der 14 Windräder rechtmäßig ist. „Darauf haben wir extra einen Anwalt angesetzt, so etwas haben wir bisher noch nicht erlebt“, sagt Elke Meier.

Denn bei Windrädern, die in einem Park stehen, gelte eigentlich, dass sie gemeinsam genehmigt werden.