Elisabethfehn - Es war der 4. Januar 1961, als das weitere Leben des damals 27-jährigen Bauhelfers Arno Conrad aus Elisabethfehn entscheidend verändert wurde. Als kräftiger junger Mann machte es ihm keine Mühe, schwere Behälter mit Kalk oder Steinen auf der Baustelle in Bremen über Leitern und Stiegen in höhere Stockwerke zu tragen.
Es war an jenem 4. Januar, als sich Arno Conrad kurz nach der Mittagspause schwer bepackt mit Baumaterialien auf den Weg in die zweite Etage machte. Dort warteten Kollegen auf Nachschub. Als plötzlich die Nottreppe unter ihm wegbrach, stürzte Conrad fünfeinhalb Meter in die Tiefe und schlug ungebremst auf dem harten Betonboden des Kellers auf.
Bewusstlos im Keller
Wenig später fand ein Kollege den bewusstlosen Bauhelfer. Arno Conrad wurde in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert. Als dort keine Verletzungen feststellbar waren, wurde der Elisabethfehner entlassen. Tage später begab er sich wegen starker Schmerzen erneut in die Obhut der Ärzte, diesmal im Krankenhaus Leer. Nach dem Röntgen war klar, dass der vierte und der fünfte Wirbel gebrochen waren. Mit dieser Diagnose begann der jahrzehntelange Leidensweg von Arno Conrad.
Seit 51 Jahren kämpft der inzwischen 79-Jährige darum, dass der Unfall auf der Bremer Baustelle als Arbeitsunfall anerkannt wird und er eine Unfallrente bekommt. Zahlreiche Gerichte haben sich mit dem Fall befasst. Arno Conrad hat in allen Instanzen verloren. Jetzt scheiterte er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit Schreiben vom 12. Juli 2012 wies das Gericht seine Beschwerde als unzulässig ab.
Arno Conrad ist verbittert. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Wegen der gebrochenen Wirbel konnte er auf dem Bau nur noch für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Nicht genug. Die Baufirma entließ ihn 1961. Andere Bauunternehmen beschäftigten ihn danach mit leichteren Arbeiten. Seit 1981 bezieht Conrad eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Um zusätzlich eine Unfallrente zu erhalten, stellte er einen Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Doch die lehnte ab. Arno Conrad: „Jahrelang habe ich vor Gerichten gekämpft und schließlich 1984 vor dem Sozialgericht Oldenburg gewonnen.“
Röntgenbilder weg
Doch die Unfallrente wurde nicht überwiesen. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich und ging in die Berufung. Arno Conrad: „Es wurde für mich immer schwieriger und dubioser, denn plötzlich waren alle Röntgenbilder verschwunden. Außerdem konnten sich Zeugen des Arbeitsunfalls plötzlich nicht mehr erinnern.“
Der Elisabethfehner ist sich sicher, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging: „Da flossen auch Bestechungsgelder, damit die Berufsgenossenschaft nicht zahlen musste.“ Zahlreiche Gutachter nahmen Arno Conrad unter die Lupe. Sie kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Conrad: „Die Gutachter der Berufsgenossenschaft fanden kein Rückenleiden oder sprachen von angeborenen Schädigungen. Andere Gutachter diagnostizierten gebrochene Wirbel als Folge des Unfalls.“
2005 wurde Conrad zwei Tage lang in einer Münchener Klinik untersucht. Die Ärzte bestätigten die gebrochenen Wirbel. 2007 musste er auf richterliche Anordnung hin erneut untersucht werden. Wieder wurde die Diagnose bestätigt. Die letzten Gutachten sind vier und fünf Jahre alt. 2008 kam der Facharzt Dr. Eckhard Volle aus Rieden zu dem Ergebnis: „Es ist bestürzend, dass über 45 Jahre nach dem Unfall hier jeder menschliche Sachverstand ausgeschlossen wird.“
Andere Mediziner pflichteten dem Arzt bei und bescheinigten Arno Conrad einen „kaputten Rücken“. Bei der Berufsgenossenschaft konnte er sich trotz dieser Expertisen nicht durchsetzen. Conrad: „Die hatten nur Interesse daran, nicht zahlen zu müssen.“
Rückenoperation
Mehrmals wurde das Verfahren neu aufgerollt. Immer wieder verlor Arno Conrad. Linderung seiner körperlichen Leiden brachte eine Rückenoperation im Jahre 1990. Mit dem Brief des Europäischen Gerichtshofs resigniert Arno Conrad nun und schließt seine Akte. Geblieben sind ihm 139 Röntgenbilder seiner Wirbelsäule, die nun im Aktenschrank in Elisabethfehn verstauben.
Elisabethfehn - Es war der 4. Januar 1961, als das weitere Leben des damals 27-jährigen Bauhelfers Arno Conrad aus Elisabethfehn (Kreis Cloppenburg) entscheidend verändert wurde. Als kräftiger junger Mann machte es ihm keine Mühe, schwere Behälter mit Kalk oder Steinen auf der Baustelle in Bremen über Leitern und Stiegen in höhere Stockwerke zu tragen.
Es war an jenem 4. Januar, als sich Arno Conrad kurz nach der Mittagspause schwer bepackt mit Baumaterialien auf den Weg in die zweite Etage machte. Dort warteten Kollegen auf Nachschub. Als plötzlich die Nottreppe unter ihm wegbrach, stürzte Conrad fünfeinhalb Meter in die Tiefe und schlug ungebremst auf dem harten Betonboden des Kellers auf.
Bewusstlos im Keller
Wenig später fand ein Kollege den bewusstlosen Bauhelfer. Arno Conrad wurde in ein Bremer Krankenhaus eingeliefert. Als dort keine Verletzungen feststellbar waren, wurde der Elisabethfehner entlassen. Tage später begab er sich wegen starker Schmerzen erneut in die Obhut der Ärzte, diesmal im Krankenhaus Leer. Nach dem Röntgen war klar, dass der vierte und der fünfte Wirbel gebrochen waren. Mit dieser Diagnose begann der jahrzehntelange Leidensweg von Arno Conrad.
Seit 51 Jahren kämpft der inzwischen 79-Jährige darum, dass der Unfall auf der Bremer Baustelle als Arbeitsunfall anerkannt wird und er eine Unfallrente bekommt. Zahlreiche Gerichte haben sich mit dem Fall befasst. Arno Conrad hat in allen Instanzen verloren. Jetzt scheiterte er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mit Schreiben vom 12. Juli 2012 wies das Gericht seine Beschwerde als unzulässig ab.
Arno Conrad ist verbittert. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Wegen der gebrochenen Wirbel konnte er auf dem Bau nur noch für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Nicht genug. Die Baufirma entließ ihn 1961. Andere Bauunternehmen beschäftigten ihn danach mit leichteren Arbeiten. Seit 1981 bezieht Conrad eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Um zusätzlich eine Unfallrente zu erhalten, stellte er einen Antrag bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Doch die lehnte ab. Arno Conrad: „Jahrelang habe ich vor Gerichten gekämpft und schließlich 1984 vor dem Sozialgericht Oldenburg gewonnen.“
Röntgenbilder weg
Doch die Unfallrente wurde nicht überwiesen. Die Berufsgenossenschaft weigerte sich und ging in die Berufung. Arno Conrad: „Es wurde für mich immer schwieriger und dubioser, denn plötzlich waren alle Röntgenbilder verschwunden. Außerdem konnten sich Zeugen des Arbeitsunfalls plötzlich nicht mehr erinnern.“
Der Elisabethfehner ist sich sicher, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging: „Da flossen auch Bestechungsgelder, damit die Berufsgenossenschaft nicht zahlen musste.“ Zahlreiche Gutachter nahmen Arno Conrad unter die Lupe. Sie kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Conrad: „Die Gutachter der Berufsgenossenschaft fanden kein Rückenleiden oder sprachen von angeborenen Schädigungen. Andere Gutachter diagnostizierten gebrochene Wirbel als Folge des Unfalls.“
2005 wurde Conrad zwei Tage lang in einer Münchener Klinik untersucht. Die Ärzte bestätigten die gebrochenen Wirbel. 2007 musste er auf richterliche Anordnung hin erneut untersucht werden. Wieder wurde die Diagnose bestätigt. Die letzten Gutachten sind vier und fünf Jahre alt. 2008 kam der Facharzt Dr. Eckhard Volle aus Rieden zu dem Ergebnis: „Es ist bestürzend, dass über 45 Jahre nach dem Unfall hier jeder menschliche Sachverstand ausgeschlossen wird.“
Andere Mediziner pflichteten dem Arzt bei und bescheinigten Arno Conrad einen „kaputten Rücken“. Bei der Berufsgenossenschaft konnte er sich trotz dieser Expertisen nicht durchsetzen. Conrad: „Die hatten nur Interesse daran, nicht zahlen zu müssen.“
Rückenoperation
Mehrmals wurde das Verfahren neu aufgerollt. Immer wieder verlor Arno Conrad. Linderung seiner körperlichen Leiden brachte eine Rückenoperation im Jahre 1990. Mit dem Brief des Europäischen Gerichtshofs resigniert Arno Conrad nun und schließt seine Akte. Geblieben sind ihm 139 Röntgenbilder seiner Wirbelsäule, die nun im Aktenschrank in Elisabethfehn verstauben.
