Friesoythe - Die Polizeidirektion Oldenburg ermittelt intern gegen einen Friesoyther Polizeibeamten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beamtengesetz. Es werde geprüft, ob der Beamte Nebeneinkünfte nicht angezeigt habe. Dies bestätigte Andrea Wreesmann, Sprecherin der Polizeidirektion Oldenburg, gegenüber der NWZ .
Der Friesoyther Polizist soll über Jahre hinweg als Treckerfahrer für Horst Lammers, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Biogas GmbH, gearbeitet haben, schreibt das Magazin Der Spiegel. Die Brisanz: Die Siebte Deutsche Biogas Beteiligungs GmbH befindet sich derzeit in einem Zivilrechtsstreit mit dem Landwirt Dieter Harders aus Rhauderfehn (die NWZ berichtete). Der hatte mit der Deutschen Biogas gemeinsam eine Biogasanlage auf seinem Hof gebaut und war Geschäftsführer der gemeinsamen Tochtergesellschaft – bis er gefeuert wurde.
Die Deutsche Biogas wirft Harders geschäftsschädigendes Verhalten vor, weil er – gegen bestehende Verträge – Mais nicht an das Unternehmen, sondern an Dritte verkauft haben soll. Die Grundlage für den Ausschluss des Landwirts aus der Gesellschaft seien eidesstattliche Versicherungen und in einer polizeilichen Vernehmung eingeräumte Straftaten zu Lasten der Biogas-Gesellschaft, hatten die Anwälte der Deutschen Biogas nach dem letzten Verhandlungstag zu Protokoll gegeben. Hier kommt laut Spiegel-Bericht nun wieder der Friesoyther Polizeibeamte ins Spiel: Er soll – obwohl er nebenbei für Horst Lammers gearbeitet habe – Dieter Harders polizeilich vernommen haben.
Nebeneinkünfte sind einem Polizeibeamten nicht verboten, erklärte Polizeisprecherin Andrea Wreesmann am Dienstag. Allerdings müsse er sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen. Ob der Friesoyther Polizeibeamte dies gemacht habe, werde nun geprüft. Der betroffene Beamte sei nicht beurlaubt, sondern im Dienst.
Unterdessen findet der Zivilprozess zwischen der Deutschen Biogas mit dem Vorstandsvorsitzenden Horst Lammers und Landwirt Dieter Harders an diesem Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg seine Fortsetzung. Am letzten Verhandlungstag hatte der Richter erklärt, dass die Kündigung von Harders unwirksam sein könnte. Die Abberufung des Landwirts als Geschäftsführer und Gesellschafter habe fast ein Jahr gedauert. Es gebe keinen Grund, warum man so lange mit dem Rauswurf gewartet habe. Dieter Harders war mit 51 Prozent an der Biogasgesellschaft beteiligt. Er soll 17 000 Tonnen Mais unterschlagen haben. Das Gericht hatte den Anwälten der Deutschen Biogas eine Frist bis zum nächsten Verhandlungstermin eingeräumt, innerhalb der das Unternehmen weitere Fakten beizubringen habe, um die Kündigung zu untermauern.
