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Ermittlung Nebenjob nicht genehmigt

Carsten Bickschlag        Franz-Josef Höffmann

Ikenbrügge/Rhauderfehn/Oldenburg - Der Friesoyther Polizist, der für mehrere Jahre für Horst Lammers, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Biogas GmbH, als Treckerfahrer gearbeitet hat, hatte seinen Nebenjob nicht angemeldet. Das bestätigte Andrea Wreesmann, Sprecherin der Polizeidirektion Oldenburg, am Mittwoch auf Anfrage der NWZ. Diese Nebentätigkeit sei der Polizeidirektion nicht bekannt gewesen, man habe erst jetzt Kenntnis davon erhalten. Prinzipiell sind Nebeneinkünfte nicht verboten, doch bedürfen diese der Genehmigung. Diese lag aber nicht vor.

Besonders brisant ist dieser Vorfall deshalb, weil eben jener Polizeibeamte vor einiger Zeit eine Anzeige wegen Maisdiebstahls von Landwirt Dieter Harders aus dem ostfriesischen Klostermoor aufnahm. Und diese Anzeige ist Bestandteil eines Zivilrechtsstreites zwischen Harders und der Deutschen Biogas AG.

Selbstanzeige

Landwirt Harders sei auf die Wache der Polizeistation Friesoythe gekommen. Der im Fokus stehende Polizeibeamte habe zu diesem Zeitpunkt Dienst gehabt, die Anzeige zu Protokoll genommen und diese an das zuständige Fachkommissariat der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta weitergeleitet, sagte Wreesmann. Da die Nebentätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, habe man einen Konflikt nicht erkennen können.

Nach derzeitigem Stand sei eine normale Anzeigenaufnahme durchgeführt worden. „Wir wollen aber jegliche negativen Aspekte ausschließen und werden daher alle Vorwürfe dienstrechtlich prüfen“, sagte Wreesmann. Zur Prüfung gehöre auch der von Harders in Medien geäußerte Vorwurf, er sei von diesem Polizeibeamten zu einer Selbstanzeige gedrängt worden. Mit diesem Vorwurf, so Wreesmann, sei die Polizeidirektion bisher nicht konfrontiert worden.

Keine Entscheidung

Im Zivilrechtsstreit zwischen dem Klostermoorer Landwirt Dieter Harders und der „Siebte DT Biogas Beteiligungs-GmbH“ aus Ikenbrügge beziehungsweise der „DT Biogas GmbH & Co. KG Rhauderfehn“ geht es um den Rauswurf des Landwirts aus der Gesellschaft (die NWZ  berichtete).


Harders hat gemeinsam mit dem Ikenbrügger Unternehmen auf seinem Hof eine Biogasanlage gebaut und war mit 51 Prozent an der Anlage beteiligt. Harders soll 17 000 Tonnen Mais, die vertraglich der DT Biogas zugestanden haben sollen, an Dritte verkauft haben. Ein Jahr danach erfolgte der Rauswurf – wohl zu spät, hatte das Landgericht am ersten Verhandlungstag durchblicken lassen. Das Oldenburger Landgericht hat am Mittwoch aber noch keine Entscheidung gefällt. Der anberaumte Verkündungstermin war wieder aufgehoben worden.

Grund dafür ist der Umstand, dass die Anwälte der DT Biogas in Schriftsätzen Inhalte mitgeteilt hatten, die das Gericht zumindest für so erheblich hielt, dass dem Landwirt und seinen Anwälten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Es geht um die Frage, ob die Kündigung des Landwirts wirksam ist oder nicht. Die Anwälte des Unternehmens legten dem Landgericht dar, dass Dieter Harders nach einer eidesstattlichen Versicherung und der bei der Polizei getätigten Aussage – da soll er die Unterschlagung der 17 000 Tonnen Mais zugegeben haben – weitere Unterschlagungshandlungen begangen habe, die für sich gesehen den Ausschluss aus der Gesellschaft rechtfertigten.

Kläger wird gehört

Darüber hinaus weist die DT Biogas darauf hin, auch eine gewisse Zeit zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Vorbereitung der Ausschlüsse sowie zur Abwägung von Alternativen benötigt zu haben.

Das Landgericht will zu den Schriftsätzen nun die Kläger (Harders und seine Anwälte) hören. Ein neuer Verkündungstermin ist noch nicht anberaumt worden.

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