Oldenburg - Prügel-Opfer Christoph Rickels kann zumindest auf höheres Schmerzensgeld hoffen – eventuell sogar auf eine Rente. Der 12. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat am Dienstag das Urteil des Landgerichts Aurich aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Das soll den Sachverhalt weiter aufklären.

Der heute 25-jährige Ostfriese war 2007 offenbar unverschuldet in einen Streit geraten und nach dem Verlassen einer Auricher Diskothek von einem damals 19-Jährigen brutal niedergeschlagen worden. Das Opfer war mit einer Gehirnblutung in eine Spezialklinik gebracht worden, wo es vier Monate später aus dem Koma erwachte. Zurück blieb nach zahlreichen Therapien und Behandlungen eine halbseitige Lähmung.

Rickels begann in Oldenburg eine berufliche Wiedereingliederung, musste sie aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Später absolvierte er eine Ausbildung zum Web-Designer und spricht heute vor Schulklassen über sein Schicksal als Gewaltopfer (die NWZ  berichtete). Der Täter stellte sich und wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Per Zivilklage fordert Rickels als finanziellen Ausgleich 375 000 Euro. Das Landgericht hielt 150 000 Euro Schmerzensgeld für angemessen, lehnte die geforderte Schmerzensgeld-Rente aber ab. Diese Entscheidung ist seit gestern hinfällig.

„Der Senat sieht darin ein unzulässiges Teilurteil“, sagte OLG-Sprecherin Dr. Antje Jaspert. Das Gericht habe jedoch nicht selbst entschieden, weil sich der Umfang von Schmerzensgeld an den Lebensumständen orientiere. So sei über die prozentuale Erwerbsunfähigkeit hinaus auch von Bedeutung, was ein Mensch noch leisten könne. Dazu sollen die Auricher Richter per Gutachten weitere Erkenntnisse sammeln und dann erneut entscheiden.


Allerdings deuteten die Oldenburger Richter durchaus an, in welche Richtung sie sich Änderungen vorstellen könnten. „Der Senat hat eine Tendenz erkennen lassen zu einem möglicherweise etwas höheren Schmerzensgeld“, sagte Jaspert. Auch die Frage einer Rente möchten die Oldenburger noch einmal geprüft sehen.