Oldenburg - Kaum still standen die Telefone am Donnerstag bei der NWZ -Telefonaktion zum Thema Lebensversicherung. Zwei Stunden lang gaben die Experten Michael Rohrmann (Verbraucherzentrale Niedersachsen), Peter Klipp und Andreas Kohl (beide Stiftung Warentest) sowie Fachjournalist Wolfgang Büser den NWZ -Lesern Tipps zu ihren Altverträgen oder möglichen Neuabschlüssen. Für all diejenigen, die nicht durchgekommen sind oder keine Zeit für einen Anruf hatten, stellen wir hier noch einmal einige Fragen und Antworten zusammen.

Ich habe seit 1994 eine

Lebensversicherung, garantierter Zinssatz 3,5 Prozent. Bleibt der Satz oder sinkt er 2015

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Nein. Die neuen Zinssätze gelten immer nur für Neuabschlüsse. Und da der Zinssatz für Ihren Vertrag, da Sie ihn 1994 abgeschlossen haben, 3,5 Prozent beträgt (auf den Sparanteil minus Kosten und Risikoanteil), haben Sie – gemessen am derzeitigen Zinsniveau – eine blendende Garantie-Verzinsung.

Woran kann ich erkennen,

ob mein Vertrag gut oder

schlecht ist

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Der Garantiezins ist nur ein Bestandteil der Gesamtrendite. Wenn Sie genauer wissen wollen, wie gut ihr Vertrag ist, sollten Sie sich die garantierte Ablaufleistung berechnen lassen. Das bieten etwa die Verbraucherzentralen oder unabhängige Versicherungsberater an. Die garantierte Ablaufleistung entspricht dem Betrag, den sie am Ende der Vertragslaufzeit auf jeden Fall erhalten, und steht in der Standmitteilung, die Versicherte jedes Jahr erhalten. Sie ist die wichtigste Größe, um den Wert Ihrer Versicherung einzuschätzen. Tendenziell gilt: Verträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, genießen weiterhin einen hohen Garantiezins von drei Prozent und mehr. Wer seinen Altvertrag einigermaßen kontinuierlich bespart hat, erhält die Erträge zudem weiterhin steuerfrei.

Meine Frau hat seit 2000

eine Direktversicherung, die vom Arbeitgeber voll finanziert wird. Wie hoch wird die verzinst? Und könnte meine Frau (55) mit „60“ aussteigen

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Der Zinssatz beträgt 3,25 Prozent. Ob Ihre Frau mit 60 Jahren ins Rentnerdasein überwechseln kann, richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag (ist aber durchaus realistisch). Bei vorherigem Eintritt von Erwerbsunfähigkeit ist auch eine vorzeitige Rentenzahlung möglich. Dies aber unter Abzug eines bestimmten Prozentsatzes – ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung, wo pro Monat des „vorzeitigen“ Rentenbezuges 0,3 Prozent abgezogen werden. Aber Ihre Frau sollte auch bedenken: Für ihren Vertrag gilt eine Verzinsung von 3,25 Prozent!

Wie werden ausgezahlte Lebensversicherungen eigentlich besteuert? Ich spare seit 1998 und werde die „Ablaufleistung“ im Jahr 2018 erhalten

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Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, werden steuerfrei ausgezahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre und die Todesfallsumme beträgt mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge. Hätten Sie die Bedingungen nicht erfüllt, dann wäre eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig geworden.


Bei Verträgen, die nach 2004 eingegangen wurden, sind stets Steuern zu zahlen. Bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung frühestens mit 60 Jahren ist die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit dem „persönlichen Steuersatz“ zu entrichten.

Ich halte es für unverantwortlich, dass der Staat die Berücksichtigung der Bewertungsreserven verschlechtert hat. Halten sie eine Klage für sinnvoll

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Wenn Sie genügend „Standvermögen“ und fähige Anwälte für die Durchführung haben, könnten Sie das überlegen. Bedenken Sie aber zum Beispiel, dass das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung, die 2004 in Kraft getreten ist, die die Bezieher von Betriebsrenten (ebenfalls „von heute auf morgen“) mit einer Betriebsbelastung von 15,5 Prozent plus individuellem Pflegeversicherungsbeitrag belegt hat, für verfassungskonform angesehen hat, weil die gesetzliche Krankenversicherung die entsprechenden Beiträge (vereinfacht ausgedrückt) unbedingt benötige. Bei der Kürzung der Bewertungsreserven geht es – etwas dramatischer ausgedrückt – „ums Überleben“ vieler Lebensversicherer.

Jörg Schürmeyer
Jörg Schürmeyer Thementeam Wirtschaft