Bösel - Das neue Bundesmeldegesetz, das zum 1. November in Deutschland in Kraft getreten ist, sieht weitreichende Änderungen bei den Meldepflichten, der Datenspeicherung, bei Melderegisterauskünften oder auch bei Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen vor. Es sorgt auch für Veränderungen im Böseler Rathaus. Auf die wichtigsten wies Bürgermeister Hermann Block in der Ratssitzung am Mittwochabend hin.

So betrage nunmehr die Frist für eine An-, Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde zwei Wochen. Bislang galt dafür eine Frist von einer Woche. Innerhalb dieser Frist muss beim Melde-/Bürgeramt vorgesprochen werden. Neu ist: Bei der Meldung muss eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vorgelegt werden. „Ein Mietvertrag oder sonstiger Nachweis reicht künftig nicht mehr aus“, informierte Bürgermeister Block. Ein Muster einer solchen Wohnungsgeberbescheinigung liege bei den Meldebehörden bereit. Diese wird auch im Internet zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Wer ein Eigenheim bezieht, muss das durch eine entsprechende Selbsterklärung bestätigen. Als Vermieter ist man künftig also verpflichtet, bei der An-, Um- oder Abmeldung mitzuwirken.

Neu ist auch, dass Meldedaten im automatisierten Verfahren von der bisherigen Wohnsitzgemeinde bereitgestellt werden und von der neuen Wohnsitzgemeinde abgerufen werden können. Damit wird eine erneute Datenerfassung unnötig. Verpflichtend wird dieses System ab 2018 eingeführt.

Weitere Informationen gibt es beim Meldeamt der Gemeinde bei Annegret Strutz ( t   04494/8912) und Jessica Mühlsteff ( t   04494/8925).