Bensersiel/Oldenburg - Muss die fast neun Millionen Euro teure Umgehungsstraße von Bensersiel (Samtgemeinde Esens/Kreis Wittmund) wieder abgerissen werden? Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Straßenbau in einem Vogelschutzgebiet vor einem Jahr wegen schwerer Verstöße gegen EU-Richtlinien für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein enteigneter Grundstückseigentümer.

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg geurteilt, dass auch die entsprechende Flurbereinigung aufgehoben werden muss. Sollte der Kläger sein Grundstück zurückerhalten, müsste die Straße abgerissen werden.

Die Politik will das verhindern. Das niedersächsische Umweltministerium hat mit einer Neuabgrenzung des Vogelschutzgebiets auf die Urteile reagiert. „Durch die Erweiterung des EU-Vogelschutzgebiets hat die Landesregierung den Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie entsprochen“, sagte Sprecherin Dunja Rose der NWZ. Der Landkreis Wittmund stehe nun in der Pflicht, auch diesen neu hinzugekommenen Bereich als Schutzgebiet auszuweisen, erklärte Landrat Matthias Köring (parteilos).

Naturschützer und Kläger sprechen von einem „Täuschungsmanöver“. Die Neuabgrenzung sei rechtswidrig und verstoße gegen die Gerichtsurteile. „Ich muss davon ausgehen, dass die Neuabgrenzung sachgerecht gemacht wurde“, sagte der Esenser Bürgermeister Harald Hinrichs (parteilos) der NWZ.