Bösel - Beim Landkreis Cloppenburg liegt bislang keine Begründung für den Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Kündelmoor in Bösel vor. Das teilte die Kreisverwaltung Cloppenburg auf NWZ-Anfrage mit. Wie berichtet, hatte Dr. Jutta Engbers im Namen der Windpark-Gegner den Widerspruch eingelegt. Ihr war eine Frist von zwei Wochen eingeräumt worden, um diesen zu begründen. Der Rechtsanwältin werde nun nochmals eine Frist zur Vorlage der Begründung bis Anfang Februar gesetzt, so Kreis-Pressesprecher Ansgar Meyer.

Tätig geworden ist allerdings der Investor des Windparks: Der hat beim Landkreis den Antrag auf sofortigen Vollzug der erteilten Genehmigung gestellt, um – trotz des Widerspruchsverfahrens und eines eventuell noch folgenden Klageverfahrens – mit dem Bau des Windparks beginnen zu können. Dieser Antrag sei auch begründet worden, so Ansgar Meyer.

In die kurzfristig zu treffende Entscheidung über diesen Antrag solle möglichst auch die Widerspruchsbegründung der Windparkgegner einbezogen werden. Sollte die Begründung jedoch bis Anfang Februar nicht vorgelegt werden, müsste unabhängig hiervon über die Anordnung der sofortige Vollziehung für die erteilte Genehmigung entschieden werden, so die Kreisverwaltung.