NORDENHAM - Die steigenden Fallzahlen treiben die Kosten und den Personalbedarf bei der Agentur für Arbeit in die Höhe. 13 zusätzliche Stellen sind erforderlich.

von Norbert Hartfil

NORDENHAM - Explodierende Kosten und eine hohe Missbrauchsquote haben die Arbeitsmarkt-Reform in Verruf gebracht. Während bundesweit die Kritik am Hartz-IV-Gesetz immer schärfer wird, schlägt der Leiter der Agentur für Arbeit in Nordenham, Günter Thielemann, moderate Töne an. Nach fast einjähriger Erfahrung mit Hartz IV sieht er zwar einen Korrekturbedarf, aber als gescheitert betrachtet Thielemann die Reform nicht. Ähnlich äußert sich Carsten Huppert, der als Teamleiter Leistungsgewährung für das Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständig ist. „Hartz IV ist der richtige Weg“, sagt der ehemalige Sozialamtsmitarbeiter der Stadt Nordenham, „aber es muss nachgebessert werden.“

Wie im ganzen Land hat sich allerdings auch in der Wesermarsch gezeigt, dass die Prognosen bezüglich der ALG-II-Fallzahlen daneben lagen. 4000 Bedarfsgemeinschaften waren für dieses Jahr erwartet worden, aber laut Thielemann sind es bereits jetzt 4800. Der Anstieg um 20 Prozent wirkt sich natürlich auf die Gesamthöhe der Zuweisungen aus, die ebenfalls den Ansatz weit übersteigt. Genaue Zahlen für die Wesermarsch liegen jedoch nicht vor. Bundesweit wird inzwischen von einer Verdoppelung der Hartz-IV-Kosten auf 28 Milliarden Euro ausgegangen.

Die Ursachen für die Fehleinschätzung liegen nach Meinung des Agenturleiters in der „Rechnung mit vielen Unbekannten“. So sei die Datenlage bezüglich der Familienverhältnisse von Arbeitslosenhilfe-Empfängern völlig unzureichend gewesen. Thielemann: „Da wurde mit Schlüsseln, Quoten und Anteilen hantiert, wo mehr als einmal nur ein X stand.“

Die unerwartet hohe Zahl an ALG-II-Bedarfsfällen stellte die Agentur für Arbeit vor Personalprobleme. Schnell zeigte sich, dass die zunächst vorgesehene Besetzung mit 59 Mitarbeitern für die gesamte Wesermarsch bei weitem nicht ausreicht. 13 zusätzliche Stellen im Bereich Leistung und Vermittlung müssen geschaffen werden.


Thielemann geht davon aus, dass die mehrfach verschobene Gründung der Arge Wesermarsch unter Beteiligung der Agentur für Arbeit und des Landkreises in Kürze erfolgen wird. In der derzeitigen Übergangsphase arbeiten Sozialamts- und Agenturbedienstete zwar auch schon unter einem Dach, aber noch hat das Konstrukt einen provisorischen Charakter.

Die vielfach beklagten Missbrauchsfälle bei ALG-II-Empfängern – Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bezifferte die Quote mit 20 Prozent – sind in der Wesermarsch kein großes Thema. Laut Huppert ist ein Außendienstmitarbeiter für Überprüfungen abgestellt. Er geht Verdachtsmomenten nach und kontrolliert zum Beispiel, ob die Empfänger unter der angebenen Adresse erreichbar sind oder ob der Bedarf an einer Wohnungs-Erstausstattung gerechtfertigt ist.

Ein heikler Punkt sind die so genannten „eheähnlichen Gemeinschaften“. Weil zu Hupperts Leidwesen die Rechtssprechung uneinheitlich ist, sind Widersprüche gegen die Berechnung des Partnereinkommens keine Seltenheit. Daher begrüßt er es, dass nach dem überarbeiteten Gesetz die Beweislast umgekehrt wird. Künftig muss der Antragsteller im Zweifelsfall nachweisen, dass er mit seiner Mitbewohnerin nur eine Wohngemeinschaft führt und sonst keinerlei Beziehungen zu ihr unterhält. Denn Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft haben füreinander einzustehen, ehe sie ALG II bekommen.