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Galing Deponie-Erweiterung auf keinen Fall ohne Auflagen

Horst Lohe

NORDENHAM - Der am Mittwochmorgen gestartete Erörterungstermin zur Erweiterung der Jarosit-Deponie Galing II wird an diesem Freitag fortgesetzt und voraussichtlich auch abgeschlossen. Fest steht bereits: Wenn das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg nach der in den nächsten Wochen folgenden weiteren Prüfung aller Punkte zu dem Entschluss kommen sollte, die Deponie-Erweiterung zu genehmigen, dann nur mit zahlreichen Auflagen.

Diese Einschätzung äußerte Donnerstagabend auf Anfrage der

NWZ

  Abteilungsleiter Walter Kulisch, der als Beobachter an allen Erörterungen teilnimmt.

Bis Donnerstagabend sind alle rund 30 Einwendungen Privater besprochen worden. An diesem Freitag sollen die Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen) zu Wort kommen.

Wie bereits berichtet, zählen zu den Haupteinwänden, dass es sich um eine Mogelpackung handele, die Gefahren der Abfallentsorgung unzureichend berücksichtige. Die Standfestigkeit nach vorgesehener Deicherhöhung ist in Zweifel gezogen worden. Anlieger befürchten zudem Verunreinigungen des Grundwassers. Fachleute halten diese Bedenken für unberechtigt.

Verwehungen

Am Donnerstag ging es auch darum, ob und inwieweit Staubemissionen (Jarosit-Verwehungen) zu Gefahren führen werden. Wie berichtet, fordert der Kreislandvolkverband auch ein Beweissicherungsverfahren sowie ein enges Kontrollnetz, um die Abdichtung der Deponie zu gewährleisten.

Während der Erörterung am Donnerstag zeigte sich, dass allen Beteiligten dies klar ist: Die offene Ablagerungsfläche muss auf einen der insgesamt 21 Hektar Deponiefläche beschränkt werden. Bis auf diesen einen Hektar muss alles ständig ausreichend abgedeckt sein. Und: Das Material muss mit einer Feuchte von 40 Prozent angeliefert werden. Darüber hinaus: Fahrzeuge müssen vor Verlassen der Deponie gereinigt werden.


Laut Gutachter wird es zehnmal so viele Emissionen geben wie bisher. Sie werden aber nicht über die Deponiefläche hinaustreten. Auf benachbarten Flächen ist mit einem Zuwachs von 20 Prozent zu rechnen, die aber 50 Prozent unterhalb der rechtlich zulässigen Grenzwerte bleiben werden.

Um negative Auswirkungen auf das landwirtschaftlich genutzte Grünland ausschließen zu können, kommt es sowohl auf Beweissicherung als auch auf ein Kontrollsystem an. Auch der Betreiber der Deponie, die Xstrata Zink GmbH, ist daran interessiert.

Umwelthaftungsrecht

Prokurist Dr. Rolf Rodermund verwies Donnerstagabend gegenüber der

NWZ

  zur Begründung auf das auch für sein Unternehmen gültige Umwelthaftungsrecht.

Laut Walter Kulisch sind auch zeitliche oder witterungsabhängige Beschränkungen für die Bauarbeiten und den Einlagerungsbetrieb als Auflagen einer Genehmigung zu erwarten. Die Entscheidung über eine Genehmigung sei frühestens in drei Monaten zu erwarten.

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