NORDENHAM - Einen „sehr erfreulichen“ Rückgang der Strafsachen vermeldet die Direktorin des Amtsgerichts Nordenham, Dr. Claudia Nolte-Schwarting. Nach Angaben der Richterin ist im vergangenen Jahr die Zahl der Anklagen bei den Erwachsenen um 10 Prozent und bei den Jugendlichen sogar um 18 Prozent gesunken. Eine Erklärung für diesen Trend kann sie jedoch nicht bieten.
Die 137 Strafsachen, für die sich Erwachsene verantworten mussten, verteilten sich auf verschiedene Vergehen – von Verkehrs- und Eigetumsdelikten bis zum Diebstahl. In den 122 Einzelrichterverfahren gegen Jugendliche bildeten Körperverletzungen und Diebstähle die Schwerpunkte.
Die Schöffengerichte, die Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen können, mussten ebenfalls seltener als im Vorjahr tagen. Das Erwachsenenschöffengericht hatte 11 (18) und das Jugendschäffengericht 12 (13) Fälle zu bearbeiten.
Ein deutlicher Rückgang von 170 auf 117 Fälle ist bei den richterlichen Anordnungen aufgeführt. Diese Entwicklung erklärt Claudia Nolte-Schwarting in erster Linie mit den neuen Zuständigkeiten für Durchsuchungen, Telefonüberwachungen und andere Beschlüsse, die nach Oldenburg abgetreten wurden. Nach Auffassung der Gerichtsdirektorin ist der damit verbundene bürokratische Mehraufwand allerdings so groß, dass die Reform wohl bald wieder zurückgenommen wird.
103 Ehescheidungen
Während die Zivilangelegenheiten bei punktgenau 487 Fällen stagnierten, nahm die Zahl der Familiensachen (420) um 12 Prozent zu. Das Gericht musste sich zwar mit weniger Ehescheidungen befassen – die Zahl sank von 112 auf 103 –, aber dafür haben die begleitenden Streitigkeiten um Umgangs- und Sorgerecht sowie Unterhaltszahlungen zugenommen. Die Anfang 2008 in Kraft getretene Reform des Unterhaltsrechts hat laut Claudia Nolte-Schwarting nicht zu dem erhofften Abflauen des Prozessaufkommens geführt.
Einen enormen Rückgang verzeichnete das Amtsgericht bei den Zwangsversteigerungen. Die Zahl stürzte von 187 auf 38 ab. Diese Entwicklung hat jedoch nichts mit der Wirtschaftslage zu tun, sondern ist darin begründet, dass 2007 noch ein Zwangsversteigerungsverfahren gegen das Hochaus am Mittelweg stattgefunden hatte. Dabei wurden alle 64 Wohnungen als Einzelfälle geführt.
Bei den Insolvenzanträgen, deren Zahl sich mit 261 (255) Fällen auf einem „hohen Niveau gehalten“ hat, ist das Nordenhamer Amtsgericht für die gesamte Wesermarsch zuständig. 97 (95) Regel- und 164 (160) Verbrauchersinsolvenzen wurden beantragt. In diesem Zusammenhang teilt die Gerichtsdirektorin mit, dass sich in der Wesermarsch 842 Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase befinden. In einem Zeitraum von sechs Jahren müssen sie je nach ihren finanziellen Möglichkeiten ihre Restschuldzahlungen an einen Treuhänder überweisen, der sie den Gläubigern zukommen lässt. Mit Ablauf dieses Restschuldbefreiungsverfahrens enden alle Zahlungsverpflichtungen.
Mit Blick auf die hohe Zahn an laufenden Betreuungsverfahren (704) gibt die Gerichtsdirektorin gesunden Menschen den Rat, rechtzeitig per Vollmacht selbst einen Vertrauten zu bestimmen, der im Fall der Fälle als Betreuer auftritt und über die medizinische Versorgung entscheidet.
