Nordenham - Nicht leicht hatte es die Kleingarten-Kommission des Nordenhamer Stadtrates bei der Bewertung der Gartenanlagen in diesem Jahr. Das wollten die Mitglieder Annegret Conrady, Lutz Schubert und Horst Milotta, die in diesem Sommer in den Kleingartenanlagen unterwegs waren, auch bei der Siegerehrung deutlich machen. Deshalb entschied die Kommission, in diesem Jahr allen drei prämierten Vereinen ein Preisgeld in Höhe von je 150 Euro zukommen zu lassen, statt der sonst üblichen Staffelung von 150, 100 und 50 Euro.
Höchste Punktzahl
Über den Zuschuss für die Vereinskasse freuten sich der Kleingärtnerverein Blüh auf, der mit 235 Zählern die höchste Punktzahl erreichte, dicht gefolgt von dem Verein Naturglück mit 230 Punkten und dem Verein Gartenfreude mit 227 Punkten. Alle begutachteten Gartenanlagen seien fast gleichauf gewesen, begründete Annegret Conrady die Entscheidung der Jury. „Alle Anlagen waren gepflegt und alle kämpfen mit den gleichen Problemen“, sagte sie.
Eigentlich gibt es sechs beziehungsweise sieben Kleingärtnervereine in Nordenham: Blüh auf, Naturglück, Gartenfreude, Wasserturm, Achtern Diek und Sonnenblume sowie die Kleingärtner im Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft, die über ein kleines Gelände an der Oldenburger Straße in Atens verfügen.
Teilgenommen haben in diesem Jahr – wie schon bei der vorhergehenden Wettbewerbsrunde – allerdings nur die Vereine Gartenfreude, Naturglück und Blüh auf, berichtet der stellvertretende Bürgermeister Ulf Riegel, der auch die Siegerehrung übernahm.
Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre von der Stadt Nordenham veranstaltet. Die Kleingarten-Kommission des Stadtrates kann dabei maximal 300 Punkte verteilen. Jedes Jurymitglied vergibt seine eigenen Punkte, die dann zusammengezählt werden. So sei das Ergebnis manchmal auch für die Jury-Mitglieder eine Überraschung, erzählte Annegret Conrady.
Eindruck der Anlage
Sechs Hauptkriterien gilt es zu bewerten. So achtet die Kommission auf das Gesamterscheinungsbild der Anlage inklusive der Wegeführung auf dem Gelände und auf den Zustand der gemeinschaftlich genutzten Anlagen wie beispielsweise das Vereinsheim. Auch die Gestaltung der einzelnen Gärten steht auf dem Prüfstand.
Nach dem alten Kleingartengesetz sollen die Gärten je zu einem Drittel Rasenfläche, Obst- und Gemüseanbau und Zierbereiche aufweisen, so Annegret Conrady. Ein weiteres Kriterium ist die im Verein geleistete Jugendarbeit. Auch Maßnahmen zum Umweltschutz auf den Anlagen wie beispielsweise Blühwiesen für Bienen, Nistkästen für Vögel oder Totholzhecken, die kleineren Lebewesen einen Unterschlupf bieten. sind wichtige Kriterien für die Punktevergabe.
„Was wir gar nicht sehen wollen, sind aufgeschotterte Gärten“, betonte Jurymitglied Annegret Conrady. Doch die habe die Kommission in keiner der Anlagen vorgefunden.
Die Bereisung der Gärten hatte bereits Ende August stattgefunden, berichtete Ulf Riegel. Denn so konnten die Kommissionsmitglieder die Anlagen in voller Pracht erleben.
Das Ergebnis der Bewertung wurde nun bei der Siegerehrung bekannt gegeben. Als Gastgeber hatte der Verein Gartenfreude in sein Clubhaus eingeladen.
