NORDENHAM - Die dreistämmige Birke im Garten von Helmut und Renate Hermann lässt im Herbst ungeniert ihre Blätter fallen. Seit 36 Jahren ist das nun schon der Fall. So lange wohnt das Ehepaar auch an der Vogtlandstraße in Nordenham. Den Baum haben sie bei ihrem Einzug gepflanzt. Doch nun droht der Birke das Aus, wie Helmut Hermann (72) befürchtet.

Nachbarschaft birgt Konfliktpotenzial, und der Auslöser für Ärger sind oft Kleinigkeiten. Mal ist es das zu laute Radio, dann überhängende Zweige oder das Laub des Nachbarbaums – wie im Fall von Helmut Hermann. Sein neuer Nachbar, der vor etwa sechs Jahren das angrenzende Grundstück erwarb und darauf ein neues Eigenheim errichtete, beschwerte sich bei dem Rentner einige Zeit später über das viele Laub der Birken in seinem Garten. Blätter und Äste würden die Dachrinnen verstopfen.

Nach den Worten von Helmut Hermann verlangte der Nachbar ein Abschneiden mehrerer Äste und das Fällen eines Stammes. Der Baum ragte mittlerweile mehr als 15 Meter hoch in den Himmel. Doch die Nordenhamer Baumschutzsatzung schützte die Birke – bis zum 1. Dezember 2005. „Die Birken standen schon da, als er das Grundstück erwarb“, sagt Helmut Hermann. Und auch auf dem erworbenen Grundstück gab es einen alten Baumbestand.

Der Nordenhamer Stadtrat kippte die Baumschutzsatzung, die 20 Jahre lang bestand. Am 30. Dezember 2005, so erinnert sich Helmut Hermann, stand sein Nachbar plötzlich vor der Tür und verlangte von ihm, die Birke zu fällen. Der 72-Jährige sah nach eigenen Worten keinen Grund und lehnte ab. Er wandte sich an den Naturschutzbund und setzte sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung, keiner konnte ihm helfen. Der Brief eines Rechstanwalts der Gegenseite flatterte plötzlich ins Haus mit der Aufforderung, die Bäume zu stutzen. Wenig später folgte die Klage vor dem Amtsgericht Nordenham.

Der Amtsrichter wies die Klage ab. Vor dem Landgericht in Oldenburg wurde weiter prozessiert mit dem Ergebnis, dass Familie Hermann die über die Grundstücksgrenzen hinausragenden Äste zu beschneiden habe. Das geschah im Oktober 2007, wie der Betrofffene versichert.


Vor zwei Tagen erhielt Helmut Hermann erneut Post vom Anwalt des Nachbarn. Er sei dem landgerichtlichen Urteil nicht vollständig nachgekommen, die über die Grenze hinaushängenden Zweige zu beseitigen. Insbesondere im oberen Bereich der in Grenznähe stehenden Bäume – sie stehen 1,20 Meter von der Flurgrenze entfernt – würden die Äste deutlich aufs Nachbargrundstück ragen. Helmut Hermann war perplex. Da hatte er die Sandbirken nach Beendigung der Vegetationsphase erheblich beschneiden lassen. Und nun das: Er fürchtet die Folgen eines Beschnitts Anfang März. Der Baum stehe voll im Saft und könne ausbluten, merkt er an.

Bei dem Nachbarn handelt es sich um Dr. Holger Curth. Für ihn stellt sich die Situation nicht so dramatisch dar. Er habe seinen Nachbarn gebeten, die Birken zu beschneiden. Denn Blätter und Äste landeten auch in den Dachrinnen seines Hauses und würden diese immer wieder verstopfen. Doch Helmut Hermann habe sich geweigert, entsprechend zu handeln. Mit einem anderen Nachbarn habe er sich gütlich geeinigt. Dieser habe seine angrenzende Birke gefällt, betont Holger Curth.