NORDENHAM - NORDENHAM - Die Bremer Landesbank hat als Gläubigerin selbst 460 000 Euro für das ehemalige Kaufhaus Connect in der Fußgängerzone geboten. „Wir werden das Gebäude nicht unter Wert verkaufen“, betonte der Bevollmächtigte der Bank, Eberhard Peusch, gestern beim ersten Zwangsversteigerungstermin im Amtsgericht. Einen Zuschlag konnte der Rechtspfleger Ralf Schütte nicht geben. Peusch hatte nach Ablauf der Bieterfrist die Aussetzung des Zuschlags beantragt.
Es gab nur dieses eine Gebot. Und das aus taktischen Erwägungen, wie Peusch anmerkte. Die Bremer Landesbank rechnet nach den Worten des Prokuristen damit, dass sich der Immobilienmarkt in Nordenham über kurz oder lang wieder stabilisiert. Die gebotene Summe (mehr als 70 Prozent des Verkehrswertes) für das Gebäude in einer „Top Lage“ sei daher ein realistischer Wert. „Wir haben Zeit und können warten“, so der Jurist.
Der Verkehrswert des rund 100 Jahre alten Gebäudes war laut eines Gutachters auf 650 000 Euro festgeschrieben worden. Beim ersten Termin hätten mindestens 50 Prozent (325 000 Euro) des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da das Gericht das Eigentum von Amts wegen sonst nicht hätte übertragen dürfen. Ob der Zuschlag für die Bremer Landesbank erfolgt, entscheidet sich am 19. Dezember im Amtsgericht.
Die Forderungen der Bank belaufen sich auf rund 870 000 Euro zuzüglich 15 Prozent an Zinsen, die seit Juli 1999 anfallen (Stand 17. November). Rund 11 000 Euro hat die Stadt Nordenham angemeldet. Es handelt sich um Finanzmittel aus dem City-Förderprogramm, die zurückgezahlt werden sollen.
Die Beschlagnahme des Gebäudes war im Mai 2005 erfolgt. Wie Peusch betont, sei das Objekt von einem Maklerbüro angeboten worden. Zahlreiche Interessenten hätten sich auch gemeldet. Der Prokurist ließ offen, ob er eine einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung beantragt. In spätestens sechs Monaten könnte das Gericht eine zweite Versteigerung ansetzen.
Bis zuletzt hatte die Alleineigentümerin versucht, den Besitz vor der Zwangsversteigerung zu bewahren. Die mittlerweile in Frankfurt lebende Geschäftsfrau hat Insolvenz beantragt, worauf das Amtsgericht Frankfurt am 14. November ein vorläufiges Insolvenzverfahren beschloss. Die Insolvenzverwalterin hatte daraufhin beim Amtsgericht interveniert und beantragt, von einer Zwangsversteigerung abzusehen, weil höhere Erlöse zu erwarten seien. Das hatte das Amtsgericht jedoch am 16. November mangels „Glaubhaftmachung“ abgelehnt, wie Schütte mitteilte.
Guter zustand
