NORDENHAM - Die zweite Beweissicherung zur Vertiefung der Außenweser auf 14 Meter im Jahr 1998 ist abgeschlossen. Die Ergebnisse werden vom 17. Januar bis zum 4. März öffentlich ausgelegt.
Auch im Internet
Das teilt das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Bremerhaven mit, das die Unterlagen in seinem Haus Am Alten Vorhafen 1 auslegt. Eingesehen werden können sie auch beim Wasser- und Schifffahrtsamt Bremen am Franziuseck 5 in Bremen während der jeweiligen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 7 bis 15 Uhr und freitags von 7 bis 13 Uhr. Im Internet sind die Unterlagen unter www.wsv.de/wsa-bhv zu finden. Die Einwender werden direkt vom Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven angeschrieben.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nordwest in Aurich hatte die Beweissicherung in ihrem Planfeststellungsbeschluss vom 30. Januar 1998 angeordnet. Zweimal überprüften Institute unter anderem Wasserstände, Strömungsgeschwindigkeit und Salzgehalt der Weser, um zu überprüfen, ob die vom WSA vorausgesagten Veränderungen so eingetreten sind. Aus den Akten, Grafiken und Zahlenkolonnen, die die Wasserschaftler ablieferten, sei zu erkennen, dass die Voraussagen seiner Behörde nahezu exakt eingetroffen seien, von „kleinen Nuancen beim Salzgehalt“ einmal abgesehen, sagte der Chef des WSA, Baudirektor Werner Kinkartz im Gespräch mit derNWZ
.Wenn Einwender nach dieser Auslegung keine Rechtsmittel einlegten, werde es keine dritte Beweissicherung mehr geben, sagte Kinkarz.
Die „Tide“ ermittelt
Wie der WSA-Chef weiter erläuterte, erhebt seine Behörde sowieso regelmäßig Daten aus der Weser – unter anderem mit dem gewässerkundlichen Messschiff „Tide“, das mit einem Greifarm auch Sedimentproben aus dem Grund des Stroms entnehmen kann. Neben Salzgehalt und Strömungsgeschwindigkeit werde auch Trübung und Temperatur des Wassers ermittelt.
Wie Kinkarz auf Anfrage derNWZ
weiter mitteilte, werde die Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich noch vor Silvester den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses für die nächste Vertiefung von Unter- und Außenweser an die Länder Niedersachsen und Bremen zur Herstellung des Einvernehmens übergeben. Das habe WSD-Präsident Klaus Frerichs am Dienstag mit ihm besprochen. Wenn das Einvernehmen erteilt werde, gelte sofortige Vollziehbarkeit, das heißt: Klagen können den Beginn der Baggerarbeiten nicht mehr stoppen.Gegner der Vertiefung können auch gegen die sofortige Vollziehbarkeit klagen. Die zuständige Instanz ist ganz oben angesiedelt: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
