Dötlingen/Brettorf - „Windpark in Haidhäuser: Erinnerungen auffrischen!“ Unter dieser Devise äußert sich Ernst-August Bode, langjähriger FDP-Ratsherr in der Gemeine Dötlingen und aktueller FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzender, zu den Diskussionen um die Errichtung eines Windparks in Brettorf/Haidhäuser, der seit Monaten zu massiven Protesten vor Ort führt.
Der Ostrittrumer Bode schreibt: „Ich möchte gerne die Erinnerung derjenigen auffrischen, die sich ohne Rücksicht auf die Bevölkerung für die Errichtung eines Windparks mit bis zu 14 Anlagen einsetzen. Bekanntlich gab es bereits 2002 Bemühungen, in Haidhäuser–Mekelstroth einen Windpark zu errichten. Außerdem waren Flächen in anderen Gemeindeteilen im Gespräch. Dazu hieß es in der Berichterstattung zur Bauausschusssitzung am 4. Mai 2002: Wolfram Specht hatte einen Antrag entwickelt, in 800 Meter Entfernung zur Bebauung Windkraftanlagen zuzulassen. Dazu Harald Meyer: ,Wenn wir in Haidhäuser Anlagen zulassen, müssen wir dies auch in Klattenhof, Birkenbusch und Geveshausen machen. Dort wird nur darauf gewartet. Wir wollen das Bild der Gemeinde nicht verschandeln. Einen Kompromiss können wir nicht eingehen.’ Der Antrag wurde von Harald Meyer und der FDP und die dadurch entstandene Pattsituation abgelehnt.
Am 30. Mai 2002 berichtete die CDU-Fraktion nach einer Ortsbesichtigung, an der unter anderem die stellvertretende Bürgermeisterin Anke Spille, der Bauausschussvorsitzende Gernot Kuhlmann und der damalige Fraktionsvorsitzende Jens Heinefeld teilnahmen, die Abstandsregelung von 500 Metern sei völlig inakzeptabel. Dazu Anke Spille wörtlich: ,Wir haben in unserer Gemeinde eine zukunftsorientierte Landwirtschaft, aber eine weitere Ausweisung von Windenergieflächen würde das Landschaftsbild stark verändern.’
Am 4. Juni 2002 war zu lesen, ich zitiere Bürgermeister Heino Pauka: ,Die Gemeinde legt damit das Thema Windenergie zu den Akten. Eine weitere Diskussion wird es nicht geben.’ Zuvor hatte der Verwaltungsausschuss einstimmig festgestellt, dass die Gemeinde in Sachen Windenergie ihr Soll erfüllt habe, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes schwerwiegend sei und die von den Anlagen ausgehenden Störungen nicht unbeachtlich seien. Die von Rat und Verwaltung vorgegebenen Abstände von 800 Metern zur Wohnbebauung wären nicht einzuhalten.
Ich frage mich ernsthaft, was sich seitdem verändert hat? Damals hat der Gemeinderat eine, nach gewissenhafter Prüfung, richtige Entscheidung gefällt, heute handelt er ohne Rücksicht gegen die Interessen seiner Mitbürger.“
