Oldenburg - Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) ist wegen der VW-Abgas-Affäre nach wie vor sehr gut ausgelastet. Allein 1406 Berufungsverfahren mit Schadenersatzansprüchen gegen den Volkswagen-Konzern – Stand: 6. August – sind dort aktuell anhängig, sagte Sprecherin des Oberlandesgerichts, Bettina von Teichman und Logischen. Signifikant ist die Steigerung der Zahl der Verfahren gegenüber 2018. Bis Ende Juni 2018 waren in Oldenburg insgesamt 765 Berufungen (nicht nur wegen der Abgas-Affäre) anhängig, bis Ende Juni 2019 waren es 1617 Verfahren, ein großer Teil davon VW-Sachen. „Alle Senate sind damit befasst“, sagte Bettina von Teichman und Logischen. Betroffen sind natürlich nicht nur die Richterinnen und Richter, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service.

Bei den Berufungsverfahren, Grundlage sind die erstinstanzlichen Urteile der Zivilkammern der Landgerichte in Aurich, Oldenburg und Osnabrück, gibt es ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Manche Verfahren betreffen Neuwagen, andere Gebrauchtwagen (wobei die Juristen den Kauf eines Gebrauchtwagens vor und nach der Adhoc-Mitteilung des Volkswagen-Konzerns zur Abgas-Problematik im September 2015 unterscheiden).

Volkswagen argumentiert, dass keine sittenwidrige Täuschung der Käufer vorliegt und auch keine Gefahr für die Zulassung der Fahrzeuge bestehe. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts hatte jedoch in einem noch nicht beendeten Verfahren um den Kauf eines gebrauchten Audi A1 Diesel erkennen lassen, was er vom Verhalten des Volkswagen-Konzerns hält: Für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so der Senatsvorsitzende und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Oldenburg, Dr. Michael Kodde. Ein Käufer aus Garrel hatte auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts hält eine Berufung für erfolgreich.

Interessant: Zumindest bei Neuwagenkauf haben verschiedene Landgerichte entschieden, dass Käufer eines Dieselfahrzeugs, das mit einer Schummelsoftware ausgerüstet war, sich keine Nutzungsvorteile für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen (LG Essen 19. Juni 2019 - 3 O 439/18; LG Halle vom 27. Juni 2019 - 9 O 9/18 ).