Oldenburg - Zu einem Vergleich ist es in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) gekommen. Der Käufer eines gebrauchten VW Sharan hatte Volkswagen im Skandal um die manipulierte Software in Diesel-Fahrzeugen verklagt. Das Landgericht Oldenburg hatte dem Mann recht gegeben und VW zur Zahlung von rund 15900 Euro verurteilt. Beide Parteien wollten das Urteil nicht akzeptieren.

Im neuen Verfahren vor dem Oberlandesgericht einigten sich Konzern und Kläger am Donnerstag nun auf einen Vergleich. Der Kläger zog seine Klage zurück, wie Gerichtssprecher Mario von Häfen berichtete. Richter Dr. Michael Kodde hatte in der Verhandlung angekündigt, dass das OLG dem Urteil des Landgerichts in wesentlichen Punkten folgen würde. Dann hätte Revision eingelegt werden können. Kodde betonte: „Uns ist daran gelegen, dass die Sache zum Bundesgerichtshof kommt.“ Das geschieht nun erst einmal nicht – da es ja zum Vergleich kam. Bisher hat es in der VW-Abgas-Affäre noch nie ein Urteil vor einem Oberlandesgericht gegeben.