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Ärger Um Halle In Oldenburg Amt verbietet Paintball für Jugendliche unter 16

Oldenburg - Sie lief gut an, die erste Paintball-Halle Oldenburgs am Stubbenweg. Seit der Eröffnung im Sommer hatten immer mehr Spieler die Anlage in der früheren Mios-Halle besucht. Doch nun steht die Zukunft auf der Kippe. Grund ist eine Verfügung des Jugendamts, die Paintball für Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Die Betreiber hatten allerdings einen Betrieb ab zwölf Jahren beantragt und damit kalkuliert.

Wie genau spielt man Paintball?

Auf Feldern mit vielen Verstecken spielen verschiedene Teams gegeneinander. Die Teilnehmer schießen mit ihrem Markierer kleine Farbkugeln ab und versuchen, die Kontrahenten zu treffen. Dies geschieht mit hohem Druck (bis zu 7,5 Joule). Die Markierer fallen unter das Waffengesetz, daher ist deren Nutzung erst ab 18 Jahren erlaubt.

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Wie können dann Jugendliche spielen?

Es gibt spezielle Markierer, die die Farbkugeln lediglich mit einer Mündungsenergie von 0,5 Joule abfeuern. Sie gelten somit als Spielzeug und sind frei verkäuflich. Diese wurden auch in Oldenburg für Jüngere eingesetzt. Zudem muss bei Minderjährigen immer eine Erwachsener auf dem Spielfeld dabei sein.

Wie kam es zu dem Paintball-Verbot für unter 16-Jährige?

Die Betreiber reichten im September 2016 einen Antrag zur Umnutzung der Halle beim städtischen Bauamt ein. Darin sind auch zahlreiche Informationen über das Paintball-Spiel ab zwölf Jahren enthalten. „Unsere explizite Nachfrage, ob wir uns noch mit dem Jugendamt abstimmen müssten, wurde verneint“, berichtet Torsten Krüger, der gemeinsam mit Peter Schrotz die Halle betreibt. Dies werde behördenintern geklärt, sei ihnen mitgeteilt worden.

Sand im Getriebe

Patrick Buck

Schon das Verfahren beim Bauamt dauerte lange. Erst im Mai 2017 kam die Genehmigung. Die legt den Fokus auf bauliche Belange, eine direkte Genehmigung für Paintball ab zwölf Jahre gibt es nicht – aber eben auch keinen Hinweis, dass das Jugendamt Bedenken haben könnte.

Kurz nach der Eröffnung stand dann unangemeldet ein Vertreter des Jugendamtes vor der Tür. Bei einem Gespräch im August ließ die Behörde dann bereits durchblicken, dass sie das Spielen für unter 16-Jährige untersagen werde. Unter anderem sei ihm ein Gutachten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen als Begründung genannt worden, sagt Krüger. Dies beschäftigt sich zwar mit Lasertag (ein ähnliches Spiel, bei dem aber Licht-Markier zum Einsatz kommen), empfiehlt dies aber erst ab 16.

Die Betreiber informierten das Amt daraufhin darüber, dass derselbe Gutachter in einer neueren Untersuchung beim Lasertag bereits ab zehn Jahren keine Gefährdung sieht. Darauf reagierte die Behörde laut Krüger gar nicht mehr. Statt dessen untersagte sie Paintball unter 16 Jahren.


In der offiziellen Begründung heißt es, dass das Spiel „eine Gefahr für das geistige und seelische Wohl dieser Personengruppe darstellt.“ Es könnten „Assoziationen zu realen Kampf- und Kriegshandlungen geweckt werden“.

Die Betreiber legen dagegen Wert darauf, dass sowohl Kampfbegriffe als auch militärisches Zubehör verboten sind. So heißt es eben „Markierer“ statt „Waffe“. Tarnfleck-Kleidung darf nicht getragen werden.

Wie handhaben es andere Gemeinden?

Es gibt mehrere Beispiel von Paintball-Hallen, in denen der Betrieb sogar für noch jünger angeboten wird. In Wesendorf im Landkreis Gifhorn zum Beispiel kann ab zehn Jahren gespielt werden. Vom dortigen Jugendamt heißt es, es sei keine Freigabe nötig, „da es sich bei den genutzten Painball-Markern um keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes handelt“.

In Leese (ab acht Jahre) steht die Überprüfung durch das Jugendamt noch aus. „Das Szenario darf keinen Kriegsschauplatz nachahmen“, sagt Cord Steinbrecher vom Landkreis Nienburg.

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Welche Folgen hat die Entscheidung des Jugendamtes?

„Ein Drittel unseres Umsatzes ist weggebrochen“, sagt Krüger. Für ein junges Unternehmen, in das die Betreiber bereits viel Geld gesteckt haben, sie dies „existenzgefährdend“.

Grundsätzlich hat Krüger sogar Verständnis dafür, dass die Frage nach Paintball unter 16 diskutiert wird – und dass man auch dagegen sein kann. Aber: „Darüber hätte man uns informieren sollen, bevor wir in die Halle investieren. Ich glaube, das ist nicht die Art, wie die Stadt mit Gründern umgehen sollte“, sagt Krüger.

Was sagt die Verwaltung zu dem Fall?

Die Stadt verweist auf die Wahrnehmung des Kinder- und Jugendschutzes als „eine zentrale Aufgabe der Stadt“. Bezogen auf die vorgelegten Gutachten heißt es, dass die Bewertung von Lasertag und Paintball unterschiedlich vorzunehmen sei – was genau das Gegenteil der Aussagen ist, die Krüger beschreibt.

Zu konkreteren Fragen äußert sich die Verwaltung nicht mit Verweis auf ein laufendes Gerichtsverfahren. Die Betreiber der Halle habe Klage gegen die Verfügung eingereicht.

Patrick Buck
Patrick Buck Redaktion Oldenburg (Stv. Leitung)
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