OLDENBURG - Der Regionalverbund der Erwerbsloseninitiativen tagte in Oldenburg. Hauptthema war das Arbeitslosengeld II.
Von Rainer Dehmer
OLDENBURG - Die Bilanz der Erwerbsloseninitiativen nach drei Monaten Arbeitslosengeld II fällt wenig erfreulich aus: Es gebe gravierende Mängel bei den Bescheiden, vielfach seien existenzielle Notlagen für die betroffenen Erwerbslosen die Folge, hieß es gestern auf der Fachtagung des Regionalverbundes der Erwerbsloseninitiativen Weser-Ems in den Räumen der Arbeitslosenselbsthilfe (Also) an der Kaiserstraße. Die Forderung: Grundlegende Korrekturen an Hartz IV und bei der Leistungsgewährung.Der Regionalverbund besteht seit 20 Jahren. Bis vor zwei Jahren gehörten ihm noch 14 Initiativen an – inzwischen existieren nur noch die neun Einrichtungen aus Brake, Bremen, Delmenhorst, Leer, Nordenham, Oldenburg, Rastede, Westerstede und Wilhelmshaven. Seit der Hartz-Reform steht bei allen Initiativen die Beratung von Erwerbslosen, die Arbeitslosengeld (ALG) II beziehen, im Vordergrund.
„Die Erfahrungen, die wir in unserem Berufsalltag sammeln, unterscheiden sich eklatant von den Erfolgsmeldungen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit“, sagte Axel Erdmann von der Arbeitslosen-Beratungsstelle Delmenhorst. Das Hauptproblem: Die ALG-Bescheide seien vielfach fehlerhaft und „undurchschaubar“, kritisierte Andreas Dallmann von der Also.
Da die Berechnungen nicht transparent seien, könnten die Betroffenen auch nicht erkennen, ob ihnen Leistungen vorenthalten werden. In diesen Fällen empfehle die Also den Ratsuchenden, Widerspruch einzulegen. Vielfach würden auch die Kosten für die Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen.
Weiterer Kritikpunkt: Im Gegensatz zu anderen Behörden reicht es der Oldenburger Arbeitsgemeinschaft nach Angaben der Also nicht aus, wenn Arbeitslose den 16-seitigen Antrag auf ALG II ausgefüllt vorlegen. „Darüber hinaus werden z.B. die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate sowie Kopien von Geburts- oder Heiratsurkunde verlangt“, berichtet Dallmann. Er vermutet, dass die Antragsteller dadurch abgeschreckt werden sollen.
