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nordwest-zeitung

Kampf Gegen Steuerbetrug Erneut Krach und Knatsch um Kassen

Oldenburg/Berlin - Die Aufregung um die Bonpflicht ist noch immer nicht verklungen, schon gibt es neuen Wirbel um eine Regelung aus dem 2016 beschlossenen „Kassengesetz“. Im Mittelpunkt dieses Mal: ein technisches Modul; in den Hauptrollen: ein Bundesfinanzminister, der mit den Ländern streitet; in den Nebenrollen: Hunderttausende Bäckereien, Friseure, Händler und Wirte, die angesichts des Durcheinanders mit dem Kopf schütteln.

Worum dreht sich der Streit?

Im Kern um eine sogenannte zertifizierte „Technische Sicherheitseinrichtung“, kurz TSE, über die alle elektronischen Registrierkassen künftig verfügen müssen. Sie soll dafür sorgen, dass die von einer Kasse erzeugten Daten manipulationssicher aufgezeichnet werden, um den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug an Kassen einzudämmen. Solch eine TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Technisch gesehen gibt es sie als Hardware-Lösung, etwa in Form eines USB-Sticks oder einer Micro-SD-Karte, oder als cloudbasierte Lösung.

Was ist eine TSE?

Alle elektronischen Registrierkassen müssen künftig über eine sogenannte zertifizierte „Technische Sicherheitseinrichtung“, kurz TSE, verfügen. Sie soll dafür sorgen, dass die von einer Kasse erzeugten Daten manipulationssicher aufgezeichnet werden, um den seit Jahren grassierenden Steuerbetrug an Kassen einzudämmen. Solch eine TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Technisch gesehen gibt es sie als Hardware-Lösung, etwa in Form eines USB-Sticks oder einer Micro-SD-Karte, oder als cloudbasierte Lösung.

Und was ist jetzt das Problem?

Eigentlich sollten alle Kassen schon zum 1. Januar 2020 mit solch einer TSE ausgerüstet sein. Weil es Ende 2019 aber noch keine rechtskonformen technischen Lösungen auf dem Markt gab, hatte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 bekanntgeben. Aktuelles Problem: Eine zertifizierte cloud-basierte Lösung gibt es noch immer nicht. Und der Einbau hardware-basierter Systeme verläuft wegen Corona schleppend. Das liege auch daran, dass die Servicetechniker zwischenzeitlich die Kassen auf die reduzierten Mehrwertsteuersätze umstellen mussten, heißt es beim Handelsverband Deutschland (HDE). „Wir kriegen viele Anrufe von Händlern, die sagen, sie hätten sich frühzeitig darum gekümmert, aber sie würden von den Kassenherstellern nicht einmal einen Termin zur Umrüstung bekommen“, sagt Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nordwest. Die Folge: Längst nicht alle Kassen dürften zum 1. Oktober mit einer TSE aufgerüstet sein.

Was sagt die Politik zu dieser Situation?

Zunächst fünf Bundesländer, darunter Niedersachsen, sind im Juli vorgeprescht und haben Erleichterungsregelungen beschlossen. Diese sehen laut Landesamt für Steuern Niedersachsen unter bestimmten Bedingungen eine Fristverlängerung bis 31. März 2021 vor – und zwar antragslos und stillschweigend. Heißt: Wer bis spätestens 31. August seinen Kassendienstleister mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt hat, von diesem schriftlich versichert bekommen hat, dass ein Einbau bis 30. September nicht möglich ist und zudem eine verbindliche Aussage vorliegen hat, bis wann die Ausstattung mit einer TSE erfolgen wird, hat keine Beanstandungen zu befürchten. Er muss dafür auch keinen Antrag beim Finanzamt stellen. Allerdings muss er die Nachweise auf Verlangen vorweisen können.

Also soweit alles klar?

Nein. Nachdem nach und nach alle Länder, Ausnahme Bremen, auf eine Fristverlängerung setzten, schaltete sich das Bundesfinanzministerium ein. In einem Rundbrief pochte das Ministerium darauf, dass die technisch notwendigen Aufrüstungen „umgehend durchzuführen“ und die rechtlichen Voraussetzungen „unverzüglich zu erfüllen“ seien. Vom Bundesgesetz „abweichende Regelungen“ seien „nicht statthaft“. Nachhaltigen Eindruck bei den Ländern hinterließ dies indes nicht. Sie halten an der angekündigten Fristverlängerung fest und argumentierten durchaus spitzfindig, dass es ja eigentlich gar keinen Widerspruch zur Bundesregelung gebe. Man wolle nur „unnötigen organisatorischen Aufwand von den Finanzämtern fernhalten und Unternehmen zugleich Rechtssicherheit geben“, teilte das Landesamt für Steuern Niedersachsen am 11. September mit. Denn bei den Ländern gibt es auch die Sorge, dass die Finanzämter ansonsten mit zahlreichen vom Bund zugelassenen Einzelanträgen von Händlern, Gastronomen und Handwerkern für eine Ausnahmeregelung überflutet werden könnten.

Was sagen Händler und Gastronomen?

„Das ist schon ein ziemliches Durcheinander“, meint Jan König vom Handelsverband Nordwest. Laut HDE zwinge das Regelungschaos die Händler quasi in die Illegalität. „Der Bundesfinanzminister bringt die Händler in eine höchst unsichere Lage, in der sie sehenden Auges gegen die Vorgaben verstoßen werden“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Händler, Gastronomen und Handwerker setzen auf die von den Ländern gewährte antragslose, stillschweigende Fristverlängerung. „Das ist einfach die pragmatischste Lösung“, meint König.


Und was gilt nun?

Hundertprozentig sicher kann das aktuell niemand sagen. Aber zumindest von den hiesigen Finanzämtern müssen Bäcker, Friseure, Wirte und Händler wohl nichts befürchten, wenn sie die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung erfüllen. „Wir halten uns da an die Vorgaben des Landesamts für Steuern“, sagt etwa ein Sprecher des Finanzamts Oldenburg.

Jörg Schürmeyer
Jörg Schürmeyer Thementeam Wirtschaft
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