Oldenburg/Berlin - Wer seine Einkommensteuererklärung allein macht, sollte sich sputen. Denn in Kürze läuft die Frist ab, bis zu der Steuerpflichtige sie eingereicht haben müssen. Und wer den Stichtag verpasst, dem drohen Sanktionen. Doch was ist sinnvoller, eine elektronische Steuererklärung oder eine auf Papier? Fragen und Antworten:
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst machen, haben noch bis zum 31. Juli Zeit, um ihre Steuererklärung für 2019 abzugeben. Ausnahme: „Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat mit der Steuererklärung noch Zeit bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, also für 2019 bis Ende Februar 2021“, sagt Andra Aschenbeck, Sachgebietsleiterin Veranlagung beim Finanzamt Oldenburg.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Erklärung selbst macht?
Eine Option ist es, die Steuererklärung ganz konventionell auf Papier zu machen. Außerdem gibt es das Onlineportal der Finanzverwaltung namens „Elster“ (Elektronische Steuererklärung). Und schließlich kann man noch kostenpflichtige Steuerprogramme verwenden. Nach Angaben des Finanzamts Oldenburg werden mittlerweile etwa drei Viertel der Steuererklärungen elektronisch eingereicht.
Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben, drohen Sanktionen – Verspätungszuschlag und Zwangsgeld, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit. Um eine Fristverlängerung können Steuerpflichtige schriftlich bitten – allerdings sei dies seit 2019 durch eine Gesetzesänderung schwieriger geworden. In der Regel verlängern die Finanzbeamten laut VLH nur in Ausnahmefällen die Frist, wenn Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Mit einem Verspätungszuschlag müssen alle rechnen, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind und die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgeben. Während die Finanzbeamten früher einen Ermessensspielraum hatten, wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, ist er seit 2019 gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer – jedoch mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat. Eine Ermessensentscheidung gibt es jetzt nur noch bei denjenigen, die ihre Erklärung allein machen, die Frist zum 31. Juli nicht einhalten, aber vor Ablauf der 14 Monate ihre Unterlagen einreichen.
Ein Zwangsgeld ist ein weiteres Mittel, auf das der Fiskus bei einer verspäteten Abgabe zurückgreifen kann. In der Regel erhält der Abgabepflichtige laut VLH zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe. Lässt er auch diese Frist verstreichen wird ein Zwangsgeld fällig – meist zwischen 100 und 500 Euro.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Jeder sollte die Variante wählen, die am besten zu einem passt. Ein Vorteil der elektronischen Lösungen: Sie bieten eine Plausibilitätsprüfung. „Wenn jemand bei Elster Daten einträgt, die keinen Sinn ergeben, dann erhält er einen entsprechenden Hinweis“, sagt Aschenbeck. Zudem liegen viele Daten bereits elektronisch beim Finanzamt vor und können direkt in das Programm eingespielt werden, sodass sie nicht mehr manuell eingetragen werden müssen. Mit Elster kann man sich überdies auch die Steuer vorläufig berechnen lassen. „Das ist zwar nicht verbindlich, bietet aber schon einen guten Anhaltspunkt und passt auch meistens ziemlich genau“, sagt Swetlana Litau, ebenfalls Sachgebietsleiterin beim Finanzamt Oldenburg. Eine Plausibilitätsprüfung und eine vorläufige Steuerberechnung bieten normalerweise auch die Steuerprogramme. Im Gegensatz zu Elster geben sie oft auch hilfreiche Steuertipps. Allerdings sind sie anders als das kostenfreie Portal der Finanzverwaltung auch kostenpflichtig.
Muss man alle Belege für die Erklärung einreichen?
Nein, schon seit einigen Jahren sind Steuerzahlende nicht mehr verpflichtet, Nachweise der Erklärung direkt beizulegen. Allerdings gibt es eine Belegvorhaltepflicht. „Das heißt, dass man alle Belege, die man für die Steuererklärung verwendet, aufbewahren muss“, erläutert Litau. „Und wenn das Finanzamt Nachfragen hat, dann muss man sie vorlegen können.“
Prüft das Finanzamt wirklich jede Steuererklärung?
Im Grundsatz ja, wobei nicht jede Steuererklärung auf Herz und Nieren geprüft wird. Ein Teil der Erklärungen wird vollautomatisch über Computerprogramme bearbeitet, ohne dass sie je ein Finanzbeamter in die Finger bekommt. Bei vielen Steuererklärungen gibt es zumindest eine Plausibilitätsprüfung. Dabei fallen dann etwa große Abweichungen zum Vorjahr auf. „Gerade solche Fälle, in denen etwas nicht passt oder stimmig erscheint, werden von Mitarbeitern des Finanzamts dann oft genauer geprüft“, sagt Litau. Und darüber hinaus gebe es immer auch stichprobenartige Kontrollen.
Lohnt sich eine Steuererklärung überhaupt?
Eine Steuererklärung lohnt sich für Arbeitnehmer fast immer: Wie aus den zuletzt verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, erhielten von 13,7 Millionen Steuerpflichtigen, die sich 2016 zur Einkommensteuer veranlagen ließen, 12 Millionen eine Steuererstattung. Diese lag den Angaben zufolge im Durchschnitt bei 1027 Euro. Besonders häufig waren Rückerstattungen zwischen 100 und 1000 Euro (58 Prozent). Eine Nachzahlung mussten rund 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten – im Durchschnitt 1180 Euro.
