OLDENBURG - Geschäftsführern droht massive Kontrolle. Es gibt ein automatisches Ordnungsgeldverfahren.

Von Rüdiger zu Klampen

OLDENBURG - Nicht jedes Unternehmen gibt gern viel von sich preis. Konkurrenten, Kunden und Lieferanten, aber auch die eigenen Mitarbeiter sollen zu Umsatz und Ertrag meist möglichst wenig wissen. Das wird künftig allerdings deutlich schwieriger. Von der Öffentlichkeit weit gehend unbemerkt ist in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie Unternehmensregister („EHUG") verkündet worden. Darauf weist Heinrich Sanders, geschäftsführender Gesellschafter der Commerzial Treuhand (CT/Oldenburg), hin.

Am 1. Januar drohe ein „Big Bang in der Unternehmenspublizität“, heißt es in der Fachliteratur. Der Druck zur Veröffentlichung von Kerndaten der Rechnungslegung wächst deutlich.

Bisher legten Kapitalgesellschaften wie die GmbH sowie die GmbH & Co. KG ihre (beim Handelsregister hinterlegten) Abschlüsse nur ausnahmsweise gegen ihren Willen offen – auf einen speziellen Antrag von interessierter Seite beim Register hin, und oft erst nach erheblicher zeitlicher Verzögerung. Faktisch seien – je nach Firmengröße – fünf bis zehn Prozent der Abschlüsse bekannt geworden, schätzt Sanders. Sanktionen gegen Geschäftsführungen habe es nur ganz selten gegeben.

Doch jetzt drohen recht konkret bis zu 25 000 Euro Ordnungsgeld. Die Rolle der Betroffenen ändert sich. Sie müssen regelmäßig von sich aus aktiv werden – und ihre Jahresabschlüsse beim Elektronischen Bundesanzeiger (BA) einreichen. Tun sie das nicht, rückt ihnen eine neue Behörde, die Bundesanstalt für Justiz, auf die Pelle. Sie soll automatische Ordnungsgeldverfahren gegen Firmen einleiten, die ihre Daten nicht fristgerecht und vollständig liefern.


Pikant für oft öffentlichkeitsscheue GmbHs bzw. GmbH und Co. KGs: Ab 1. Januar sind Abschlüsse ab dem Bilanzjahr 2006 sowie weitere Daten, auch des künftig elektronisch geführten Handelregisters, unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de abrufbar, für jedermann. Ein Antrag, wie bisher beim Registergericht, ist nicht mehr nötig. Das bedeute „eine neue Dimension", gerade für die rund 900 000 kleinen Kapitalgesellschaften in Deutschland, meint CT- Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Allerdings weiß er schon von „Vermeidungsstrategien".