Oldenburg/Bremen - Gibt es eigentlich bei der Fusion von zwei Banken ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kunden für ihre Bankverbindung und Verträge, etwa zu Finanzierungen? „Unseres Erachtens gibt es die Möglichkeit nicht“, sagte Michael Rohrmann von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Oldenburg. Die aufnehmende Bank führe die Verträge weiter.

Anders sei es, wenn es von ihr Vertragsänderungen gebe oder eventuell „sehr schwere“ andere Gründe gebe. Leser hatten bei dieser Zeitung angefragt, mit Blick auf die Bremer Landesbank, die am 1. September mit der Nord/LB fusioniert.