Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Kontaktnachverfolgung in Oldenburg eingestellt Positiv Getestete werden bald online in Quarantäne geschickt

Wer einen positiven PCR-Test hat, der soll künftig in der Stadt Oldenburg sein Ergebnis online melden und bekommt so auch eine Quarantäneanordnung.

Wer einen positiven PCR-Test hat, der soll künftig in der Stadt Oldenburg sein Ergebnis online melden und bekommt so auch eine Quarantäneanordnung.

Oldenburg - Wer mit dem Coronavirus infiziert ist, muss bald seine engen Kontaktpersonen quasi selbst in Quarantäne schicken: Das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg stellt die telefonische Kontaktnachverfolgung ein und reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Omikron-Welle. Für positiv Getestete wird zudem ein Online-Verfahren geschaltet, über das der positive PCR-Test gemeldet werden muss.

Warum das neue Verfahren ?

„Wir müssen der horrenden Zahlen Herr werden“, sagt Gesundheitsamtsleiter Holger Petermann. Die Omikron-Variante zeige eine enorme Ansteckungsfähigkeit und die Kontaktnachverfolgung gestalte sich zunehmend schwierig – einerseits aufgrund der stark steigenden Zahlen der Kontaktpersonen, andererseits aber auch, weil die Leute, die das Gesundheitsamt kontaktiere, nicht ans Telefon gingen. „Das tagelange Hinterhertelefonieren kostet elend viel Zeit“, so Petermann, sein Personal sei dadurch stark gebunden und ausgelastet. Ab kommender Woche soll deshalb ein Online-Verfahren freigeschaltet werden, über das sich Oldenburger, deren Corona-Infektion mittels eines PCR-Tests bestätigt ist, melden müssen.

Was muss die positiv getestete Person noch tun ?

Absondern, also nach Hause gehen und persönliche Kontakte einstellen – auch zu Personen des eigenen Haushalts. Dann online die Meldung über den positiven PCR-Test vornehmen.

Bis zum Scharfschalten des neuen Verfahrens ist das Gesundheitsamt noch telefonisch zu kontaktieren: 0441/ 235-4444. Diese Hotline bleibt künftig für Nachfragen und diejenigen offen, die mit dem Online-Verfahren nicht zurechtkommen.

Sollte der Infizierte eine Schule, eine Kindertagesstätte oder Krippe besuchen, muss die Einrichtung informiert werden, die Kontaktpersonen ermittelt.


Die positiv getestete Person muss zudem eine Kontaktliste mit den Personen erstellen, zu denen in den letzten zwei Tagen vor Durchführung des Tests bzw. zwei Tage vor Erkrankungsbeginn ein enger Kontakt bestand. Wichtig: Die infizierte Person muss ihre Kontakte selbst über ihre Infektion und deren Pflicht zur Absonderung informieren.

Wie funktioniert der Online-Assistent ?

Wer einen positiven PCR-Test hat, füllt über den digitalen Antragsassistenten der Stadt Oldenburg ein entsprechendes Online-Formular aus. Am Ende des Vorgangs bekommt der Betroffene einen Bescheid. Nach dem Abschicken werden alle Daten SSL-verschlüsselt und dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. „Die Personen bekommen den Bescheid zur Quarantäne direkt zum Ausdruck“, führt Petermann aus. Derzeit wird mit Hochdruck am Antragsassistenten gearbeitet, die Scharfstellung soll im Laufe der kommenden Woche erfolgen.

Anja Biewald
Anja Biewald Redaktion Oldenburg
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Auf dem früheren Real-Gelände in Norden soll ein Edeka-Markt entstehen. Dafür wird das frühere Real-Gebäude zum Teil abgerissen.

BEBAUUNGSPLAN IN ABSTIMMUNG Edeka-Neubau in Norden verzögert sich erneut um Monate

Aike Sebastian Ruhr
Norden
Völlig zerstört: Die Aufnahme aus dem Jahr 1986 zeigt die   St. Georgen Kirche, dahinter die Wallgärten (Kuhweide)- und die Wohnblöcke vom Friedenshof .

KIRCHE ST. GEORGEN VOR ABRISS GERETTET Oldenburg und das Wunder von Wismar

Thomas Husmann
Oldenburg
Stehen bereits in den Startlöchern, von links: Ronald Siebel (Horizontalbohrung), Felix Baierlein (Genehmigung), Tobias Biener (Projektkommunikation), Frank Schwering (Genehmigung) und Jan-Henrik Kupfernagel (Horizontalbohrung).

HORIZONTALBOHRUNGEN IN DORNUMERSIEL BEGINNEN Dieses Großprojekt spielt entscheidende Rolle für die Energiewende im Nordwesten

Larissa Siebolds
Dornumersiel
Ins DLV–EM-Team berufen: Talea Prepens

LEICHTATHLETIK DLV nominiert Talea Prepens doch noch für EM

Steffen Szepanski
Cloppenburg
Ziel des Neugeborenenhörscreenings mit angeschlossenem Tracking ist es, schwerhörige Kinder möglichst innerhalb der ersten sechs Lebensmonate zu behandeln – beispielsweise mit einem Cochlea-Implantat.

OLDENBURGER HÖRZENTRUM FORDERT LANDESWEITE UNTERSUCHUNGEN Trotz Anspruchs – 86 Prozent der Babys werden nicht auf Schwerhörigkeit getestet

Anja Biewald
Oldenburg