Oldenburg - Das Paintball-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren in Oldenburg bleibt weiterhin bestehen. Wie das Verwaltungsgericht Oldenburg am Donnerstag mitteilte, hat das Gericht bereits am Mittwoch einen Eilantrag der Betreiber der Paintball-Halle am Stubbenweg zurückgewiesen. Sie hatten Klage gegen eine Verfügung des Jugendamts vom September eingereicht, die das ursprüngliche Angebot für Paintball bereits ab zwölf Jahren untersagt. Per Eilantrag wollten sie erreichen, dass sie bis zur gerichtlichen Entscheidung das Spiel für unter 16-Jährige weiter anbieten dürfen.
Von dem Spiel Paintball gehe eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus, die eine Untersagung des Spielangebotes für Teilnehmer unter 16 Jahren und eine Gestattung für Personen im Alter von 16 und 17 Jahren nur unter zusätzlichen Maßgaben rechtfertige, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Stadt dürfe sich bei dem Verbot auf ein „nicht zu beanstandendes Gutachten bezüglich einer Lasertag-Anlage“ berufen.
Dieses Gutachten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen über Lasertag (einem ähnlichen Spiel, bei dem aber Licht-Markier zum Einsatz kommen), das Paintball erst ab 16 Jahren empfiehlt, war den Oldenburger Hallen-Betreibern vom Jugendamt als Begründung für das Verbot genannt worden. Dass derselbe Gutachter in einer neueren Untersuchung beim Lasertag bereits ab zehn Jahren keine Gefährdung sieht, darauf reagierte die Behörde nicht mehr. Auch vor Gericht zog dieses Argument nun nicht.
Die grundsätzliche Klage gegen die Entscheidung des Jugendamtes bleibt weiter bestehen. Wann es zu einer endgültige Entscheidung kommt, steht aber in den Sternen. Fraglich ist, ob die Halle bis dahin überhaupt noch existiert.
Denn die Einschränkung hat für die Hallen-Betreiber Torsten Krüger und Peter Schrotz schwerwiegende Folgen. Der Umsatz sei um ein Drittel eingebrochen, hatten sie im Dezember erklärt. Zudem hätten sie mit den unter 16-Jährigen Spielern kalkuliert. Ob die Halle mit den Vorgaben des Jugendamts überhaupt wirtschaftlich zu betreiben ist, ist fraglich. Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts, von der sie erst durch die Anfrage der NWZ erfuhren, wollten sich die Betreiber am Donnerstag noch nicht äußern sondern sich erst untereinander besprechen.
Besonders geärgert hatte Krüger und Schrotz, dass sie bei ihren Bauanträgen von Anfang an ein Konzept für Spieler ab zwölf Jahren (mit besonderen Paintball-Markieren, die für Minderjährige frei verkäuflich sind) vorgestellt hatten. Dass das Jugendamt offenbar von Anfang an Bedenken dagegen hatte, war im Rahmen des monatelangen Verfahrens aber nie kommuniziert worden. Erst, als die Investitionen bereits getätigt waren und bereits den Betrieb aufgenommen habe, kam erst die Kontrolle und dann das Verbot für unter 16-Jährige.
