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Finanzamt Steuerkarte 2010 bleibt ein weiteres Jahr gültig

Thorsten Kuchta

OLDENBURG - Die Mitarbeiter des Finanzamts Oldenburg waren ebenso überrascht wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Anfang Dezember blies das Bundesfinanzministerium die Einführung der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuermerkmalen (Elstam) zum 1. Januar 2012 ab und verschob sie auf 2013. Zwar hatte sich die Verschiebung angekündigt, als viele der Schreiben an die Steuerbürger fehlerhaft waren, in der die Finanzbehörde die Lohnsteuermerkmale für 2013 auflistete.

Aber: „Ich ging dennoch davon aus, dass Elstam kommt“, sagt Markus Dittrich, in Sachen Elstam zuständig für die Betreuung der Arbeitgeber. Doch nicht nur die Schnittstellen zwischen Kommunen und Finanzbehörden, auch die Schnittstellen zwischen den Programmen der Steuerbehörden und der Arbeitgeber erwiesen sich als zu wacklig.

Folge der Verschiebung für die Arbeitnehmer: Die Lohnsteuerkarte 2010, bereits im Jahr 2011 Grundlage für die Besteuerung, gilt auch 2012 weiter. Jochen Seefeldt, in der Infothek zuständig für die Arbeitnehmerbetreuung: „Wer sich nicht sicher ist, ob alles in Ordnung ist, sollte auf der Dezember-Abrechnung nachsehen, ob Steuerklasse Freibeträge stimmen.“ Ist alles okay, muss man nichts tun.

Doch in manchen Fällen muss oder sollte man agieren, sagt Christian Kläne, stellvertretender Leiter und Pressesprecher des Finanzamts. Veränderungen bei Steuerklasse oder Kinderfreibeträgen müssen angegeben werden, Freibeträge für den Arbeitsweg (neu) können angegeben werden. Alle Änderungen können formlos, müssen aber schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden (wegen der Unterschrift). Anschließend erhält man vom Amt eine neue Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.

Umstellung

im Finanzamt: Vom 16. Dezember bis zum 8. Januar ist die Behörde – wie alle anderen niedersächsischen Finanzämter – wegen einer EDV-Umstellung vom Netz. Das bedeutet: Nicht möglich sind die maschinelle Verarbeitung von Steuererklärungen oder Voranmeldungen zur Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. Außerdem sind aktuelle Auskünfte aus Steuerkonten nicht möglich.

Möglich

sind in dieser Zeit dennoch die Abgabe oder elektronische Übermittlung (ELSTER) von Steuererklärungen und Steueranmeldungen und das Einreichen von Unterlagen – und zwar durchgängig. Eine maschinelle Verarbeitung ist aber erst wieder ab dem 9. Januar möglich.
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