OLDENBURG - Die Mitarbeiter des Finanzamts Oldenburg waren ebenso überrascht wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Anfang Dezember blies das Bundesfinanzministerium die Einführung der elektronischen Übermittlung von Lohnsteuermerkmalen (Elstam) zum 1. Januar 2012 ab und verschob sie auf 2013. Zwar hatte sich die Verschiebung angekündigt, als viele der Schreiben an die Steuerbürger fehlerhaft waren, in der die Finanzbehörde die Lohnsteuermerkmale für 2013 auflistete.
Aber: „Ich ging dennoch davon aus, dass Elstam kommt“, sagt Markus Dittrich, in Sachen Elstam zuständig für die Betreuung der Arbeitgeber. Doch nicht nur die Schnittstellen zwischen Kommunen und Finanzbehörden, auch die Schnittstellen zwischen den Programmen der Steuerbehörden und der Arbeitgeber erwiesen sich als zu wacklig.
Folge der Verschiebung für die Arbeitnehmer: Die Lohnsteuerkarte 2010, bereits im Jahr 2011 Grundlage für die Besteuerung, gilt auch 2012 weiter. Jochen Seefeldt, in der Infothek zuständig für die Arbeitnehmerbetreuung: „Wer sich nicht sicher ist, ob alles in Ordnung ist, sollte auf der Dezember-Abrechnung nachsehen, ob Steuerklasse Freibeträge stimmen.“ Ist alles okay, muss man nichts tun.
Doch in manchen Fällen muss oder sollte man agieren, sagt Christian Kläne, stellvertretender Leiter und Pressesprecher des Finanzamts. Veränderungen bei Steuerklasse oder Kinderfreibeträgen müssen angegeben werden, Freibeträge für den Arbeitsweg (neu) können angegeben werden. Alle Änderungen können formlos, müssen aber schriftlich beim Finanzamt eingereicht werden (wegen der Unterschrift). Anschließend erhält man vom Amt eine neue Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.
