Oldenburg - Bewohner eines Altenpflegeheimes genießen einen weitreichenden Kündigungsschutz, der nur aus einem wichtigen Grund heraus aufgehoben werden kann. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Oldenburg hervor, bei der es um ein Altenpflegeheim in Osnabrück ging, das einer Bewohnerin gekündigt hatte. Die Frau dürfe im Heim wohnen bleiben, die Kündigung sei unwirksam, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Abzuwägen seien die Interessen des alten Menschen, einen Umzug und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden und die Interessen des Heims, sich von dem Vertrag zu lösen. Das Urteil stammt vom 28. Mai und ist rechtskräftig. (Az: 1 U 156/19).