OLDENBURG - OLDENBURG/AKN - Der Fachdienst für Natur- und technischen Umweltschutz weist darauf hin, dass Straßenseitengräben und Grenzgräben im Sinne des Niedersächsischen Wassergesetzes erhalten werden sollen. Veränderungen, wie die Verrohrung oder das Zuschütten eines Grabens, bedürfen demnach einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde, da sie einen Gewässerausbau darstellen. Eine Erlaubnis wird nur bei zwingenden Gründen erteilt. Der Fachdienst erteilt dazu nähere Auskünfte unter Tel. 235 25 75
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