Oldenburg/Hannover - Hat die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) rechtswidrig Vermögen gebildet? Das behauptet zumindest der Bundesverband für freie Kammern (BFFK) unter Hinweis auf das Kammergesetz. Der Verband unterstützt einen Mandaten, der die Oldenburgische IHK verklagt hat.
Was sagt das Verwaltungsgericht?
Bereits seit 2016 ist das Verfahren gegen die Oldenburgische IHK (Az. 12 A 1372/16) am Verwaltungsgericht Oldenburg anhängig, bestätigt Gerichtssprecher Karl-Heinz Ahrens. „Ein für den 27. August 2020 anberaumter Termin zur mündlichen Verhandlung wurde aufgehoben.“ Die IHK hat den angefochtenen Beitragsbescheid „aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit“ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufheben lassen. Das Gericht hat daraufhin laut seines Sprechers das Verfahren eingestellt. Offiziell wurden die Gründe für die Aufhebung des Bescheids nicht mitgeteilt. Nach Informationen unserer Redaktion soll der Streitwert bei 400 Euro liegen.
Gibt es vergleichbare Rechtsstreitigkeiten?
Ja, Mitglieder des BFFK haben mit Urteilen vom 22. Januar 2020 (Az. 8 C 9/19, 8 C 10/19 und 8 C 11/19) über Beitragsberechnungen der IHK Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) obsiegt. Bereits 2015 gab es eine höchstrichterliche Entscheidung des BVerwG. Danach habe die IHK Koblenz rund 35 Millionen Euro an seine Mitglieder erstatten müssen, berichtet BFFK-Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus. Seit 2009 nimmt der BFFK das Eigenkapital der 79 deutschen IHK’s unter die Lupe. Boeddighaus zufolge sind bundesweit rund 400 Verfahren gegen die Kammern anhängig.
Was wirft der BFFK der Oldenburgischen IHK vor?
„Die Bildung von Vermögen ist den Kammern gesetzlich verboten“, stellte das Bundesverwaltungsgericht klar. Rücklagen dürfen sie nur bilden, soweit sie hierfür einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit anführen können. In ihrer Bilanz zum 31. Dezember 2018 hat die Oldenburgische IHK eine sogenannte Ausgleichsrücklage von 6,5 Millionen Euro ausgewiesen. „Das sind mindestens 4 Mio. Euro zu viel“, sagt Boeddinghaus. Für das nun eingestellte Verfahren habe die IHK eine teure Berliner Anwaltskanzlei ins Boot geholt, deren hohes Honorar („im fünfstelligen Bereich“, so Boeddinghaus) in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehe.
Was sagt die Oldenburgische IHK zu dem Fall?
Die IHK hat bereits begonnen, das Grundsatzurteil von 2015 umzusetzen, erklärt ihr Geschäftsführer Bernd Seifert, zuständig für den Bereich Recht. Die Berechnung der Ausgleichsrücklage sei mit einem großen Aufwand verbunden. Gleichzeitig müsse die IHK versuchen, mögliche Beitragsausfälle abzufangen. Nach den Urteilen des BVerwG vom Januar werde die IHK noch einmal nachschärfen. Die Beiträge werden von Jahr zu Jahr neu festgelegt, was besonders in der Corona-Krise schwierig ist, wie Seifert sagt. Niemand könne den konjunkturellen Abschwung und mögliche Firmeninsolvenzen vorhersagen. Die IHK werde den Fall rechtlich aufarbeiten. Dem Kläger werde man einbehaltene Beiträge erstatten.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht. Für Kleingewerbetreibende mit einer Gewinnspanne zwischen 5200 und 16 000 Euro liegt der Beitrag der Oldenburgischen IHK aktuell bei 35 Euro. Der höchste Grundbeitrag liegt bei 550 Euro. Die Umlage beträgt 0,08 % des Gewerbeertrages. Im bundesweiten Ranking gehöre die Oldenburgische IHK zu „den günstigsten Kammern“, sagt Justiziar Bernd Seifert. „Der Beitrag ist so niedrig wie vor zehn Jahren.“
Mangelnde Transparenz wirft der BFFK auch der IHK Ostfriesland-Papenburg vor. Sie habe seit 2012 in jedem Jahr Nachtragswirtschaftssatzungen beschlossen und eine völlig überhöhte Rücklage jeweils fortgeschrieben, erklärt BFFK-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus. Dem widerspricht IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Torsten Slink vehement. Das Gegenteil sei der Fall: Die IHK Ostfriesland-Papenburg habe in den vergangenen Jahren die Rücklagen abgebaut. 2018 lag die sogenannte Ausgleichsrücklage bei 1,33 Millionen Euro.
